Nachrüstung LED bei Halogenscheinwerfern

  • Traumhaftes Licht - kann/wird so sein; aber das der die Dinger (noch) nicht für den Cooper zugelassen ist hoffentlich klar. Mir wäre das zu riskant. Unfall mit Personenschaden, da werden Freund und Helfer sowie die Versicherungen ggf. ganz genau hinsehen.


    https://look.ams-osram.com/m/2…er-H7-Vehicle-List-EN.pdf

    Ja leider, da wart ich auch schon drauf… die habens für die alten Minis bis 2000 geschafft aber mein der F56 2014 ff ist noch außen vor. Wenn ich mich hier in München umschaue dann sollte das doch echte ein interessantes Auto für die Nachrüstungsanbieter sein…. Vielleicht sollten alle mal Osram Kundendienst anmailen und fragen wann’s endlich soweit ist.


    Ich verstehe allerdings immer noch nicht warum das Leuchtmittel für jeden spezifischen Fahrzeug Scheinwerfer einzeln geprüft werden muss. H4 Leuchtmittel passen doch auch für alle H4 Scheinwerfer ?! Solange das LED Teil einen H4 Brenner bzgl Geometrie und Lichtabgabe korrekt nachahmt sollte das doch in allen H4 Refletoren funktionieren ?!

    It’s never the speed, it’s the sudden stopping that kills you…

  • Weil sie genau das eben nicht tun. Und gar nicht tun können.

    Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden zwischen H4 und H7. H4 ist ein Halogen Scheinwerfer mit 2 Glühwendeln. Eine ist mit einem Spiegel ausgestattet und strahlt damit nur im Winkel von ca 180 Grad ab, die andere strahlt 360 Grad. Davon gibt es bisher nur sehr wenige legale LED, weil die Konstruktion erheblich komplizierter ist.

    Bei H7 Leuchtmitteln ist nur eine Glühwendel drin und die strahlt im Umfang von 360 Grad ab. Du hast dort also eine Linienförmige Lichtquelle, die in alle Richtungen abstrahlt. Das geht mit LED nicht. Leistungs-LED sind immer wie kleine Chips, die auf irgendeiner Form von Platine sitzen. Mehr als 180 Grad Abstrahlwinkel können die bauartbedingt schon mal nicht. Jetzt kommt es darauf an, was der Reflektor mit dem Licht macht, das nach unten und zur Seite abgestrahlt wird. Bei den meisten kommt die Abstrahlung der LED genau genug hin, aber nicht zwingend bei allen. Außerdem muss auch am Scheinwerfergehäuse genug Platz für den ausladenden Kühlkörper sein. Das ist nicht in jedem Auto gegeben.

  • Na ja ob das so richtig ist? H4 muss genau so gelenkt werden wie LED H4, in jedem Scheinwerfer gleich. Denke eher, dass es noch keine Freigabe für die F Reihe gibt, weil eben die Halteklammer aufgebogen werden muss. Die Menschen wollen ja alle Plug & Play... Zudem, die LED hat ja generell eine Zulassung. Sehe da kein Problem die zu nutzen und auch im Falle eines Unfalls muss die Veränderung Mitverursacher des Schadens sein, sonst ist das nicht relevant. Und ob tatsächlich die Zulassung erlischt ber Verwendung eines Teils mit Zulassung wage ich auch stark zu bezweifeln. Meine Sicherheit bei Nacht und damit auch anderer gerade passiver Verkehrsteilnehmer ist jedenfalls enorm höher durch die unvergleichlich bessere Ausleuchtung.

  • Weil sie genau das eben nicht tun. Und gar nicht tun können.

    Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden zwischen H4 und H7. H4 ist ein Halogen Scheinwerfer mit 2 Glühwendeln. Eine ist mit einem Spiegel ausgestattet und strahlt damit nur im Winkel von ca 180 Grad ab, die andere strahlt 360 Grad. Davon gibt es bisher nur sehr wenige legale LED, weil die Konstruktion erheblich komplizierter ist.

    Bei H7 Leuchtmitteln ist nur eine Glühwendel drin und die strahlt im Umfang von 360 Grad ab. Du hast dort also eine Linienförmige Lichtquelle, die in alle Richtungen abstrahlt. Das geht mit LED nicht. Leistungs-LED sind immer wie kleine Chips, die auf irgendeiner Form von Platine sitzen. Mehr als 180 Grad Abstrahlwinkel können die bauartbedingt schon mal nicht. Jetzt kommt es darauf an, was der Reflektor mit dem Licht macht, das nach unten und zur Seite abgestrahlt wird. Bei den meisten kommt die Abstrahlung der LED genau genug hin, aber nicht zwingend bei allen. Außerdem muss auch am Scheinwerfergehäuse genug Platz für den ausladenden Kühlkörper sein. Das ist nicht in jedem Auto gegeben.

    jaaan... ein, lets agree to disagree.


    Ich hab schon lange keine Hallogen H4 oder H7 Brenner in der Hand gehabt aber wenn ich mich recht entsinne bildet der/die Glühwendel auch eher eine kleine Fläche. Aber egal wie kompliziert oder einfach es ist, es ist ihnen sowohl für H4 als auch H7 ja gelungen das nachzubauen, sonst hätten sie ja keine Zulassung für all die Fahrzeuge bekommen... All die Fahrzeuge haben eine Zulassung für alle legalen H4 / H7 Brenner ... da muss ja auch nicht jeder Hersteller alle Fahrzeuge einzeln prüfen.

    Ich kann einfach keinen plausiblen Grund sehen warum der H4 Leuchtverhalten imitierende LED Nachbau sich in unterschiedlichen Fahrzeugen unterschiedlich verhalten sollte, ausser zB räumliche Probleme beim Einbau, aber das löst man bei Felgen ja auch mit allgemeinem Gutachten plus Vorschriften die beim Einbau zu beachten sind...


    Egal. Ich glaub nicht das es am Leuchtverhalten scheitert und bin verärgert daß es hier mal wieder so schwierig gemacht wird.

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  • Na ja ob das so richtig ist? H4 muss genau so gelenkt werden wie LED H4, in jedem Scheinwerfer gleich. Denke eher, dass es noch keine Freigabe für die F Reihe gibt, weil eben die Halteklammer aufgebogen werden muss. Die Menschen wollen ja alle Plug & Play... Zudem, die LED hat ja generell eine Zulassung. Sehe da kein Problem die zu nutzen und auch im Falle eines Unfalls muss die Veränderung Mitverursacher des Schadens sein, sonst ist das nicht relevant. Und ob tatsächlich die Zulassung erlischt ber Verwendung eines Teils mit Zulassung wage ich auch stark zu bezweifeln. Meine Sicherheit bei Nacht und damit auch anderer gerade passiver Verkehrsteilnehmer ist jedenfalls enorm höher durch die unvergleichlich bessere Ausleuchtung.

    naja ein Unfall bei Nacht im Regen / der Gegner sagt er war geblendet und los gehen die Anwälte... das lassen sich die Versicherungen bestimmt nicht entgehen... seis drum ohne Genehmigung mot Risiko auf erloschenen Betriebserlaubnis ist mir das zu riskant, dazu bin ich dann doch zu "deutsch" 8) .

    Ich frag mich ob es Sinn machen würde sowas einzubauen und damit beim TÜV vorzufahren... der F56 Halogen hat ja nun auch keine super exotischen Leuchten (Schlitzaugen wie ein BMW o.ä.) sondern recht schlichte runde Scheinwerfer... Gutachten für ein Fahrzeug mit ähnlich runden Scheinwerfern findet sich bestimmt unter den die schon eins haben.


    cheers Grueni

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  • Naja so simpel ist das eben nicht. Der Faden in einer H7 Birne ist genau genommen eine zylindrische Lichtquelle, die in kompletter Umfangsrichtung das Licht abgibt. Der H7 Faden strahlt in Fahrtrichtung gesehen 360 Grad nach oben, rechts, unten, links und alles dazwischen. Nur nach vorne und hinten nicht. Die Reflektoren im Gehäuse sorgen dann dafür, dass das Licht in der richtigen Verteilung nach Vorne raus kommt. Und da ist das Problem: die H7 LED kann nur nach oben und unten abstrahlen, nicht zur Seite.

    Außerdem hat die Platine eine gewisse Dicke und die LED im Brenner auch eine gewisse Breite. Bei den meisten Reflektoren kommt das genau genug hin, sodass sie die Freigabe erteilen konnten.

    Jetzt gibt es aber für die genaue Anordnung der Reflektoren keine Vorgaben, nur für das sich ergebende Lichtbild. Ein Hersteller hätte theoretisch die Reflektoren so bauen können, dass das Licht, das links und rechts aus der H7 Birne raus kommt, ein elementarer Bestandteil des Lichtkegels ist und mit LED hättest du dann dort dunkle Flecken. Oder durch die leicht andere Geometrie der LED ggü dem Leuchtfaden könnte es sein, dass das LED Licht in einem bestimmten Reflektor den Gegenverkehr blendet, wo die H7 Birne das nicht getan hat.

    Nochmal: theoretisch wäre das denkbar. Praktisch ist mir kein Fall bekannt. Aber da sie bei Osram und Philips nicht nachweisen können, dass das bei allen Scheinwerfern passt, können sie halt keine allgemeingültige ABE ausstellen, sondern müssen jedes gewünschte Auto einzeln abnehmen. Das ergibt streng logisch betrachtet schon Sinn. Ist aber halt für die Anbieter sehr aufwändig.

  • Mein F56 hat H4 nicht H7... aber wenn Du Dich mit dem Prozedere schon so auskennst, wie sind die Chancen sowas beim TÜV selber eintragen zu lassen ?

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  • Kein TÜFFER hat die Quali zum Eintragen ohne entspechenden Bericht. Müsstest selbst ein lichttechnisches Gutachten brauftragen. Eigentloch müsste das viel einfacher über Prüfung und Rinhaltung des Lichtkegels gehen und gut. Wir sind halt in D............... :P

  • Zudem, die LED hat ja generell eine Zulassung. Sehe da kein Problem die zu nutzen und auch im Falle eines Unfalls muss die Veränderung Mitverursacher des Schadens sein, sonst ist das nicht relevant

    Die LEDs habe keine generelle Zulassung.


    Die ABG:


    https://www.osram.de/am/night-breaker-led/night-breaker-led-download.jsp?mkt=/nbl-abg/


    gilt nur für die aufgelisteten Kraftfahrzeuge.


    D.h, Im Falles des schlimmsten Falles (z.B. Personenschaden / Querschnittsgelähmung)


    Vorsätzliches Fahren ohne Betriebserlaubnis = ohne Versicherungsschutz = die Versicherung fordert die volle Summe vom Versicherten = fast immer Privatinsolvenz.


    Ich verstehe jeden der besseres Licht möchte (hatte auch mal einen F56 mit den Halogenfunzeln); aber es ist halt keine Kavaliersdelikt.


    Dann besser auf (gebrauchte) original LED Scheinwerfer umrüsten.


    Soweit meine Meinung.