Anders ist das bei der Nebelschlußleuchte. Diese darf nur bei Sichtweiten unter 50m benutzt werden. Dabei gilt automatisch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max 50km/h.
Ich würde alle I...ten auf Autobahnen mit eingeschalteter NSL rausziehen und sofort den Führerschein wegen überhöhtre Geschwindigkeit einziehen
Wieso die Nebelschlussleuchte nicht angeschaltet werden muss, wenn dichter Nebel ist und dadurch die Sichtweite unter 50 Meter ist, find ich jetzt auch komisch.
Und dass man da noch 50 Km/h fahren kann ist viel zu schnell. Man darf nur so schnell fahren wie es die Sicht zulässt. und immer Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung bei 50 Meter ist 27,5 Meter.(theoretischer Wert)
Ja die Nebelschlussleuchte wird oft in ungeeigneten Situationen angeschaltet, womit man hinterherfahrende Fahrer blenden und gefährden kann. Da ist der Bussgeldkatalog bescheiden was Buss- und Verwarnungsgeld angeht.