Der Hersteller drückt sich natürlich um eine klare Stellungnahme und verweist auf den Händler, da die physische Behebung des Problems erhebliche Kosten verursachen würde. Wie ich bereits erwähnt habe, wird diese Angelegenheit für mich wohl auf einen Rechtstreit hinauslaufen. Ich werde daher recherchieren, wie unsere MINI-Kollegen in den USA vorgehen, wo vermutlich schon Anwälte an einer Sammelklage arbeiten.
Rückruf 08/2024 MINI Cooper SE - Lässt sich das Feuchtigkeitsproblem in der Batterie durch ein Softwareupdate lösen?
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Falls Du da aus den USA neue Infos findest, lass uns das wissen.
Ich wäre ja schon mit einem klaren Statement zufrieden, dass beim Wassereindringen nach der Garantie ein Anspruch auf Instandsetzung besteht...
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Ja würde mich auch interessieren. Bei unserem Mini wurde wie berichtet das Update bereits aufgespielt.
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Hallo, das Problem besteht aus zwei Elementen. Einerseits liegt potentiell seit der Produktion ein Mangel vor, der nicht behoben wird. Mini rechnet offensichtlich mit einem höheren Risiko, dass irgendetwas passiert - deshalb das Software Update. Viel schlimmer ist aber der dann eintretende Verlust der Reichweite. Das Auto hat ohne teure Reparatur keinen Wert mehr.
Das für mich größere Problem, da wir Autos nicht unbedingt sehr lange halten, ist der Wertverlust. Nach 8 Jahren wird selbst bei einer Batterie mit SOC 90% jeder vorsichtig sein und Händler das Risiko scheuen eine Garantie zu geben.
Das kommt dem Dieselgate gleich. Software, die die Abgasrückführung verändert, worauf sich etliche AGR-Ventile zugesetzt haben. Die Autos wollte auch keiner mehr haben. Wertverlust, Klage, Verlustausgleich usw.
Für mich ist ohne weitere Klärung und eine erweiterte Garantie ein Schaden entstanden. Unser Auto ist noch in der Fahrzeuggarantie. Aber die Batterie hat eh 8 Jahre oder 160tkm eine Grantie oder Gewährleistung.
Diese Bedingungen werde ich mir jetzt durchlesen müssen und brauche dann wahrscheinlich einen Anwalt.
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Ich denke, es wird auf eine Kulanzregelung im Schadensfall hinauslaufen. Hoffentlich auch nach 160.000 km bzw. 8 Jahren. Blind alle Batterien zu tauschen, die vielleicht gar nicht gewechselt werden müssen, wird BMW nicht machen, genauso wenig wie Ausgleichszahlungen leisten.
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Für mich ist ohne weitere Klärung und eine erweiterte Garantie ein Schaden entstanden. Unser Auto ist noch in der Fahrzeuggarantie. Aber die Batterie hat eh 8 Jahre oder 160tkm eine Grantie oder Gewährleistung.
Diese Bedingungen werde ich mir jetzt durchlesen müssen und brauche dann wahrscheinlich einen Anwalt.
Frag deinen Anwalt. Wenn es ein guter ist, wird er dir sagen, dass das in der jetzigen Situation aussichtlos ist. Wenn es ein schlechter ist, wird er dir zur Klage raten, schließlich lebt er davon. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben und diese die Kosten zu 100% übernehmen, kann man das ja machen. Bin gespannt.
Ein eventuell eintretender Wertverlust ist ja jetzt rein hypothetisch.
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Ein eventuell eintretender Wertverlust ist ja jetzt rein hypothetisch.
Naja.. VW hat bei den damaligen Diesel Dingern ja schlussendlich auch im Rahmen der frisch eingeführten Sammelfeststelkungsklage einen Vergleich mit ADAC und Konsorten geschlossen und dabei hat jeder Betroffene (der sich der Sammelfeststelkungsklage angeschlossen hat) einen hypotherischen finanziellen Ausgleich für seinen hypotherischen finanziellen Schaden bekommen.
Allerdings ging es da alleine in Deutschland um ein paar Millionen Betroffene Fahrzeuge (nicht ein paar Zehntausend wie beim Mini) und das Thema hatte auch eine minimal größere Medienpräsenz. Sowas wird es für den Mini nicht geben
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Der Vergleich mit dem VW Dieselskandal hinkt gewaltig, aus mehreren Gründen. Das war immerhin nachgewiesenermaßen mutwilliger Beschiss, also ganz was anderes als ein rein technischer Mangel. Und ein Wertverlust war dann auch messbar. Trotz dieser Tatsachen war es alles andere als einfach und zudem äußerst langwierig, Schadenersatz zu bekommen.
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Mir ging es bei dem Beispiel nur darum, dass man keinen konkreten Schaden (im Sinne von: Person A stiehlt Person B 100€, also hat Person B einen Schaden von 100€) haben muss, um eine finanzielle Erstattung zu bekommen. Ein Wertverlust ist immer hypothetisch, weil es unmöglich ist, zu ermitteln wie viel mehr oder weniger man bekommen hätte, wenn dieses oder jenes passiert oder nicht passiert wäre.
Ich habe ja von Anfang an auch gesagt, dass ich eine Klage da für aussichtslos halte. Genau genommen habe ich in dem Technik-Thema sogar die Vermutung geäußert, dass das auf BMW / Mini Seite ein komplett hypothetischer Schaden ist, der nur die 2. Sicherung (also quasi den Hosenträger zum Gürtel) betrifft. Aber schlussendlich weiß das niemand, der darüber auch mit uns reden dürfte / wöllte.
Trotz dieser Tatsachen war es alles andere als einfach und zudem äußerst langwierig, Schadenersatz zu bekommen.
Das wiederum stimmt nicht zwangsläufig. Wenn man den äußerst schwierigen Weg einer Einzelklage gegangen ist, mag das stimmen. Ich dagegen hatte damit quasi überhaupt keine Arbeit. Ich habe mich der Musterfeststellungsklage des ADAC angeschlossen (eine Sache von 10 Minuten) und irgendwann einfach eine Erstattung bekommen, die der ADAC mit VW ausgehandelt hatte (in meinem Fall wimre 1.700€).
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Ich habe die Kundenbetreuung diesbezüglich auch angeschrieben und um Aufklärung gebeten, wie mit dem mechan. Risiko umgegangen werden soll, dass sie erkannt haben.
Außer bla-bla .. ihre Sicherheit ist uns wichtig ..bla bla , fand ich den Satz „..wir werden keine weiteren Stellungnahmen abgeben…“ schon recht unprofessionell …