Man sollte auch bedenken das bei einem versuchten Einbruch ins Auto, bei einigen Versicherern nur über Teilkasko was bezahlt wird, wenn auch etwas fehlt. Stichwort -> Einbruch-Diebstahl.
Sollte der Einbrecher durch die auslösende Alarmanlage die Flucht ergreifen, habe ich einen Schaden am Auto
- Aufbruch/Hebelspuren, etc...- die ich NUR über Vollkasko abrechnen kann , da -Eigenschaden-
Nachteil, mein SFR wird belastet, sprich ich werde zurückgestuft ab nächsten 01.01.
Es gibt Gesellschaften die das kulanter Handhaben, wenn ein Sachverständiger nachweist das es sich beim Schaden um einen versuchten Einbruch handelt und nicht um Vandalismus.