Zuhause: MINI Cooper F55 - blazing red/schwarz

  • Dafür lohnt sich der ganze Aufwand ?

    Ich bin voll und ganz bei dir! Ich habe eine Rechtsschutz, aber die würde ich für die Lapalie auf keinen Fall in Gang werfen.


    Wenn überhaupt, dann überlege ich da durch den "Zeugenbefragungsbogen" persönlich Einspruch zu erheben.


    Jedoch ist dir Einschätzung mit den 10 km/h bei mir selber nicht ganz fest, da wie ich oben geschrieben habe schon einmal ein Schild übersehen haben könnte.


    Ich versuche bestimmt nicht Händeringend um die Strafen drumherum rum zu kommen. Mehr nehme ich mir jetzt ein bisschen Zeit zu überlegen und den Tag zu rekonstruieren ob das sein kann. GoogleMaps werde ich dann später mal anwenden und schauen was ich zu der Position entdecke. :thumbup:

  • @F55-WW14: Das ist eine Verwarnung mit 30€, wenn Du Widerspruch einlegst kommen noch Verwaltungsgebühren hinzu :(
    Ich finde das Foto jetzt auch 'kritisch' und würde wohl bei einem Bußgeld mit Punkten Widerspruch einlegen.
    Und so: Zahlen und abhaken <X = Spende an den bedürftigen Landkreis :rolleyes:

  • Noch ein interessanter Artikel zu der verwendeten PoliScan Speed:
    http://www.anwalt24.de/beitrae…r-geschwindigkeitsmessung


    Interessant ist, daß das Foto erst 50m nach dem Messpunkt entsteht!


    Das Poliscan Speed misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Dieser Bereich liegt 20 m bis 50 m vor dem Messgerät. Wo innerhalb des maximal 30 m langen Messbereichs die Geschwindigkeitsmessung erfolgt ist dabei nicht bekannt. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto zudem nicht abgebildet. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält.

  • "Die Rechtsprechung geht inzwischen davon aus, dass PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung ist, d.h., dass bei ordnungsgemäßer Anwendung von fehlerfreien Ergebnissen einer Messung mit PoliScan Speed auszugehen ist."


    ordnungsgemäßer Anwendung gilt aber für alle Meßverfahren :rolleyes:

  • Aber wenn ich dann das wieder lese:


    "Unverwertbarkeit von Bildern mit mehreren Fahrzeugen gefordert
    Gutachter Löhle fordert daher Messfotos mit PoliScan Speed, Softwareversionen 1.5.3 und 1.5.4. vorsorglich immer dann nicht auszuwerten, wenn zwei oder mehrere Fahrzeuge derselben Fahrtrichtung darauf zu sehen sind – auch wenn der Auswerterahmen nur auf Teilen eines der Fahrzeuge aufliegt und eine korrekte perspektivische Höhe aufweist."


    Die Softwareversion steht auf Deinem Bild nicht mit drauf.


    Spannendes Thema, da könnte man fast einen eigenen Thread draus machen ^^

  • PoliScan

    So steht es im Brief. Hatte dazu Gestern eine Quelle gefunden, dass es laut Entscheidung des ...gerichtes in xxx (weiß ich nicht mehr) auch bei den System so ist, dass kein Fahrzeug im Messfehler sein darf.


    Ich bin immer noch dabei zu rekonstruieren wo genau das war. :/