Ich finde das gerade etwas verwirrend. Kannst du nochmal zusammenfassen, was wann gemacht wurde? Mit Monat / Jahr und ungefährem km Stand.
Was ich jetzt glaube, verstanden zu haben: bei 43.000km in ca 04/23 wurde eine Inspektion mit Wechsel der Bremsflüssigkeit gemacht. Jetzt in 10/23 bei 50.000km ist eine der Bremsen hinten so abgenutzt, dass Beläge und Scheiben neu müssen.
Soweit korrekt?
Von wann ist der Mini und hast du noch Werksgarantie oder eine Erweiterung?
Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, warum die Bremse in eher kurzer Zeit stark abnutzt. Ich sehe 3 grundsätzliche Möglichkeiten:
1. Irgendein Defekt am Bremskreis, der dafür sorgt, dass dauerhaft Druck auf dem Bremskreis ist. Dann müsste die gegenüberliegende Bremse mit betroffen sein (wenn hinten links abgenutzt ist, müsste vorne rechts auch betroffen sein). Dann wären außerdem beide Bremsbeläge stark abgenutzt
2. Bremssattel sind üblicherweise schwimmend gelagert. D.h. der Sattel kann sich zur Scheibe verschieben. Das sorgt dafür, dass beide Beläge mit der gleichen Kraft auf die Scheibe drücken. Wenn aber diese schwimmende Lagerung defekt ist, dann bleibt der Sattel in seiner Position. Dann wird beim Bremsen immer nur 1 Belag abgenutzt. Da wäre die zugrunde liegende Ursache ein defekter Bremssattel, der sehr wohl in die Garantie gehört. Symptomatisch wäre, dass nur 1 Belag betroffen ist.
3. Bremsbeläge bestehen grundsätzlich aus 2 Teilen. Der Trägerplatte und dem Reibbelag. Dazwischen ist irgendeine Form von Verbindung. Entweder mechanisch (es stehen Zacken aus der Trägerplatte vor, die in den Reibbelag hinein ragen) oder adhäsiv (geklebt). Wenn sich diese Verbindung löst, kann der Reibbelag einfach herausfallen. In dem Fall wäre auch wieder nur 1 Bremsbelag betroffen.
In allen 3 Fällen ist die zugrunde liegende Ursache m.M.n. ein Defekt, der unter die Gewährleistung fällt. Wenn der Händler sich so vehement quer stellt: Teile zeigen lassen und falls Rechtsschutz vorhanden einmal ein anwaltliches Erstgespräch suchen. Grundsätzlich ist es bei Neuwagen-Garantie bzw Gewährleistung so, dass alles, was kein normaler Verschleiß ist, darunter fällt. Einseitige Abnutzung ist in jedem Fall ein Defekt, kein Verschleiß. Folgeschäden (die beschädigte Bremsscheibe) gehören dann mit dazu.