So richtig habe ich hier keinen Thread zum dranhängen gefunden. Darum mach ich mal einen neuen auf.
Ich fahre das ST AX Gewindefahrwerk in meinem SE. Die Frage dürfte aber alle Gewindefahrwerke betreffen.
Wie definiert sich die minimale Höhe?
Hier ein Auszug aus dem Fahrzeugschein:
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Die 210mm halte ich vorne genau ein.
Nun komm ich aber mit dem Kontrollmaß Radnabe zu Kotflügel nur auf knapp unter 320mm.
Ich interpretiere das als zulässig. Die 210mm sind für mich die Priorität, die 325mm nur als Kontrolle aber nicht zwingend. Kann mir da jemand etwas zu bestätigen oder widerlegen???
Die Polizei wird sich ja sicherlich nicht unter das Auto legen und lediglich das Kontrollmaß nehmen.