Korrekte Höheneinstellung Gewindefahrwerk

  • So richtig habe ich hier keinen Thread zum dranhängen gefunden. Darum mach ich mal einen neuen auf.


    Ich fahre das ST AX Gewindefahrwerk in meinem SE. Die Frage dürfte aber alle Gewindefahrwerke betreffen.


    Wie definiert sich die minimale Höhe?


    Hier ein Auszug aus dem Fahrzeugschein:


    PXL_20221205_122448509_12_13_14.jpg


    Die 210mm halte ich vorne genau ein.


    PXL_20221203_130558570_12.jpg


    Nun komm ich aber mit dem Kontrollmaß Radnabe zu Kotflügel nur auf knapp unter 320mm.


    Ich interpretiere das als zulässig. Die 210mm sind für mich die Priorität, die 325mm nur als Kontrolle aber nicht zwingend. Kann mir da jemand etwas zu bestätigen oder widerlegen???


    Die Polizei wird sich ja sicherlich nicht unter das Auto legen und lediglich das Kontrollmaß nehmen.

    F. : Was haben E-Autos und Durchfall gemeinsam?

    A. : Die Angst es nicht nach Hause zu schaffen!

  • Zu prüfen ist immer das in der ZB I angegebene Kontrollmaß / Einstellmaß (z.B. VA/HA 335/340). Dieses Maß wird bei Erstabnahme durch den Prüfer protokolliert und so in die ZB I übernommen. Die möglichen maximalen und minimalen Herstellerangaben sind bei einer Verkehrskontrolle oder späteren HU irrelevant. In Deinem Fall: verbindlich VuH 325 mm Radmitte bis Radausschnittkante.

  • Zwar nicht das was ich hören wollte, aber danke für die Klärung.


    Kannst Du mir auch sagen, warum dann die 210 - 230mm Schraube zu Feder überhaupt in den Fahrzeugpapieren angegeben werden?


    Genau genommen muss man dann ja ein paar Wochen nach der Abnahme noch mal nachmessen ob es sich gesetzt hat und ggf nachbessern, sonst kann es bei einer Kontrolle doof werden...

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  • @ sir_tobi: wie Mak37 richtig bemerkt, ist der Verstellbereich oder das Innenmaß Federlänge zu anderen Fahrwerksteilen nicht Bestandteil der Abnahme. Eine milimetergenaue Prüfung bei Kontrollen sollte nicht erfolgen, da


    - keine Richtplatte vorhanden, damit Verschränkungen durch Unebenheiten möglich / nicht auszuschließen

    - Setzung durch Alterung / Belastung / Beladung

    - ungleiche Karosseriebauteile (Radausschnittkante kein definiertes Bauteil)


    Praxis: kleine Abweichungen unter 1 cm sollten akzeptiert werden, solange die Mindestbodenfreiheit gewährleistet und die Freigängigkeit gegeben sind. Bei Neueinstellung der Höhe ist erneut eine Abnahme und Korrektur der Fahrzeugpapiere vorzunehmen.


    Theorie: optimal wäre eine Vermessung unbeladen / maximal zulässige Beladung, davon Mittelwert bilden und so eintragen. Dann nicht Abstand Radmitte / Radausschnittkante, sondern Vermessung Fahrzeughöhe gesamt an höchstem Punkt. So in den Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehen und nicht praktiziert.

  • Dank Euch beiden, klasse 👍🏻


    Ich hatte mich jetzt beim Räderwechsel mal der Sache genauer angenommen.

    Ich komm vorne auf 6mm weniger also 319mm beim Kontrollmass und bei dem Maß der Schraube genau auf die minimalen 210mm und fragte mich ob ich da ggf Stress bekommen könnte, denn darauf habe ich keinen Bock.

    Wenn ich vorne hochschraube, müsste ich das aus optischen Gründen hinten auch tun. Hinten ist das deutlich umständlicher denn die Verstellung ließ sich da nur mit gelöstem Dämpfer verstellen, so dass die Feder genug entlastet ist. (Das bei dem Wetter ist kein Vergnügen)


    PXL_20221208_113553001_12_19.jpg


    Es sieht jetzt auch nicht verboten tief aus, aber ich weiß halt nicht, wie streng da der ein oder andere Gesetzeshüter sein mag. Aber die bis zu 10mm sehe ich da auch im Toleranzbereich. Das haben Serien Fahrzeuge ja schon an Unterschied von einem zum anderen.


    Ich werde es jetzt einfach so lassen und darauf hoffen, dass die wenn überhaupt nicht auf den mm messen werden.


    Komisch finde ich, dass der Verstellbereich nicht eh auf das zulässige begrenzt ist...


    Zur Not muss ich die Kunststoff Koltflügel 6mm unten abschleifen 😉 dann passt es wieder 😁

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