Mini wurde ohne Lenkradheizung gebaut, Info erst bei Abholung der Papiere

  • Moin zusammen,


    endlich steht unser lang ersehnter Mini SE beim Händler. (Bestellt 10/2021)

    Nun habe ich am Freitag die Papiere abgeholt um den Kleinen anzumelden, da teilte mir der Verkäufer mit das unser Mini ohne Lenkradheizung gebaut und ausgeliefert wurde. :cursing:


    Da die Lenkradheizung ja im Paket mit drin ist denke ich nicht das sich dadurch die Leasingrate ändern lässt.


    Hat jemand von euch das schon so erlebt? Kann man hier irgendwelche Kulanz oder Entschädigungen erwarten?


    Gruß Tim

  • Ja und vielleicht.



  • Mir wurde vor Abholung angekündigt, dass die Lenkradheizung nicht dabei ist und der Paketpreis wurde dann um 150€ (glaube ich) reduziert.

    Dadurch hat sich meine Leasingrate um 3,50€ reduziert.

    Also das geht schon...

  • Hallo, ich bin ein Neuer und das 1.x hier. Stichwort fehlender LRH. Bestellt am 18.02. d. J. , SE übernommen am 18.08. Über das Fehlen bin auch nicht informiert worden. Nur durch Zufall ist es bei der Übergabe aufgefallen. Eine Entschädigung ist bis dato nicht angeboten worden, ebenso wenig ist die Leasingrate passt worden. Eine Nachrüstung ist angeblich nicht möglich. Der Kabelbaum wäre ist darauf ausgelegt und es würde bei einer theoretischen möglichen Nachrüstung auch Probleme mit Softwareupdates geben. Ich vermute das ist eine Ausrede. Ich denke, es werden Basiskabelbäume verbaut werden, die die Aufschaltung von optionalen E-Zubehör möglich machen. Kann da jemand etwas zu sagen? Auch geht mir durch den Kopf, die harte Karte Rücktritt vom Vertrag zuspielen. Immerhin ist der Vertrag nicht eingehalten worden. Kann jedem sagen, ob BMW sich erfolgreich in so einem Fall, fehlen zugesicherter Eigenschaft 'freihalten' kann? Viele Grüße Stormy

  • Eine Nachrüstung ist angeblich nicht möglich. Der Kabelbaum wäre ist darauf ausgelegt und es würde bei einer theoretischen möglichen Nachrüstung auch Probleme mit Softwareupdates geben. Ich vermute das ist eine Ausrede. Ich denke, es werden Basiskabelbäume verbaut werden, die die Aufschaltung von optionalen E-Zubehör möglich machen. Kann da jemand etwas zu sagen? Auch geht mir durch den Kopf, die harte Karte Rücktritt vom Vertrag zuspielen. Immerhin ist der Vertrag nicht eingehalten worden. Kann jedem sagen, ob BMW sich erfolgreich in so einem Fall, fehlen zugesicherter Eigenschaft 'freihalten' kann? Viele Grüße Stormy


    Siehe mein Beitrag No. 2 in diesem Thema. Viele Erfahrungen!

  • Ja gut in beiden Themen sind hunderte Seiten sinnloser Diskussionen über Gott und die Welt. Sich da durch zu lesen dauert Stunden und schlauer ist man danach auch nur bedingt.


    Da steht ein bisschen was zur Nachrüstung allgemein drin



    Hier jemand mit einem ganz ähnlichen Fall, der hat wohl ezwas über 100€ zurück erstattet bekommen.

    Und hier noch 2, die 150€ bekommen haben


    Und hier noch einer mit fehlender Ambiente Beleuchtung, wo schlussendlich gewandelt wurde. Allerdings wenn ich das richtig verstanden habe auf der Grundlage der 14 tägigen Widerrufsfrist im Fernhandel (da Corona Lockdown und damit Kommunikation nur per Telefon und Mail) aber dennoch: auch so etwas vermeintlich kleines wie eine fehlende Ausstattung kann zur Wandlung führen


    Wenn du die "harte Karte" Wandlung spielen willst, solltest du auch bereit sein, so weit zu gehen. Keine Ahnung, wie wichtig dir die LRH ist? In der aktuellen Lage bekommt der Händler den Wagen auch an jemand anderes verkauft. Vielleicht sogar für mehr Geld als an dich. Insofern ist das für den Händler keine große Drohung.

    Üblicherweise wäre eher der 1. Service inklusive oder sowas. Wobei der 1. Service am SE erst nach 2 Jahren ansteht.


    Warum ich so exzessiv gesucht habe: mir war so, als hätte hier jemand berichtet, dass sein Mini zwar ohne LRH ausgeliefert wurde, die wurde aber im Werk soweit vorbereitet und nur das fehlende Teil (ich vermute Steuergerät) wurde dann beim Händler eingebaut. Das war aber zu der Zeit, wo die LRH flächendeckend nicht lieferbar war und das wurde genau so vom Werk an den Händler und von diesem an den Kunden kommuniziert. Ich kann den Beitrag aber gerade ums verrecken nicht finden, eventuell war das also doch ein anderes forum.


    Ich würde mich erstmal ohne Anwalt mit dem Händler unterhalten und wie gesagt die Karte Wandlung nur spielen, wenn dir die LRH wirklich so wichtig ist, dass du dafür komplett auf das Auto verzichten kannst. Und auch dann wäre für die Auseinandersetzung mit dem Händler eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

  • Stormy

    Hattest du einen guten Rabatt vom Händler bekommen? Falls ja würde ich den Leasingvertrag in einen Kaufvertrag wandeln. Die Umweltprämie kassieren und den Wagen nach der Haltefrist von aktuell 6 Monaten mit Gewinn abstoßen.