Verbot von kurzen Kennzeichen?

  • Lies nochmal, was ich geschrieben habe 🙄: Vorschriften vom Bund können durch Erweiterungen eines Landkreises zusätzliche Regelungen enthalten.

    Lies nochmal, was ich geschrieben habe: Welche Regelungen?

    Du schreibst, dass es bei euch im Landkreis erweiterte Regelungen gibt. Ich kann mir absolut nichts dadrunter vorstellen, ich habe noch nie gehört, dass ein Landkreis die Kennzeichenlänge entgegen des Bundesgesetzes festlegt, deswegen meine Nachfrage. Verbietet euer Landkreis alles unter 52cm? Unter 48cm? Oder was konkret verbietet er?


    Abgesehen davon, muss das doch nicht gleich so passiv aggressiv gepostet werden, ich verstehe nicht, wieso das in diesem Forum immer so abläuft... Mit meiner Frage hat die Anmerkung genau genommen gar nichts zu tun, der Händler schreibt das ja vor, nicht die Zulassungsstelle.

  • Hallo Dr1ver ,

    ich habe aktuell auch solche Fragen, die ich für mich noch nicht gelöst habe. Ich weiß jetzt nicht ob Dir das hilft, ... aber hier meine Anmerkungen:
    Ich bestelle meine Kennzeichen immer in dieser Behindertenwerkstatt, und habe beim Lesen auf deren Webseite heute auch einen Hinweis gefunden, daß verschiedene Zulassungsstellen die Sache wohl unterschiedlich handhaben. Siehe hier:


    42.png

    Richtig weiterbringen tut mich das aber auch nicht, denn wenn man die Zulassungsstelle fragt, ob ein 42-er Kennzeichen geht, dann sagen die "Ja, wenn die Schrift nicht zu eng ist". Wenn man dann rückfragt, "Ist das DO-OF-17 zu eng, auf einem 42-er?", dann sagt die Zulassungsstelle "Das kann ich Ihnen nicht sagen, das hängt davon ab, wie es geprägt ist." Der Kennzeichenhersteller kann es mir aber auch nicht sagen und verweist wiederum auf die Zulassungsstelle. Also wie man's macht, es wird nicht klarer.

    PS:
    Außerdem bin ich mir gar nicht sogsicher, was an einem Mini wirklich am besten aussieht. 42-er? 46-er? 52-er? Vorne + hinten gleich? Oder gemischt? Das müßte man (ich) echt mal auf Bildern vorher sehen, und die habe ich so im direkten Vergleich noch nicht gefunden.

    VG :)

  • ... Ich habe da aber leider schon die Erfahrung gemacht, dass die Zulassungsstelle auf die großen Kennzeichen bestanden hat. Das wird aber offenbar nicht einheitlich gehandhabt.


    Das kenne ich auch so, da es nicht genügend kurze Buchstaben-/Zahlenkombinationen gibt, wird mit diesen sehr restriktiv umgegangen. Nur auf Wunsch ohne besonderen Grund sind sie normalerweise nicht zu bekommen. Sie sollen (verständlicherweise) denen vorbehalten bleiben, wo bauartlich keine langen montiert werden können. Das ist z. B. oft bei älteren US-Fahrzeugen (auch generell bei Motorrädern) so und selbst da sind mir Fälle bekannt, wo sich die Behörden vollständig quer gestellt haben, es ein endloses Hin und Her und viele Diskussionen gab und letztendlich Sonderrahmen/-halterungen verlangt wurden, die völlig bescheiden aussahen.

  • Abgesehen davon, muss das doch nicht gleich so passiv aggressiv gepostet werden, ich verstehe nicht, wieso das in diesem Forum immer so abläuft... Mit meiner Frage hat die Anmerkung genau genommen gar nichts zu tun, der Händler schreibt das ja vor, nicht die Zulassungsstelle.

    Es war lediglich ein nett gemeinter Ratschlag, auch mögl. Gemeinde-/Landkreisvorschriften zu ergooglen oder zu erfragen. 🙂


    Hier bei uns werden Käufer mündlich darauf hingewiesen, dass bestimmte Größen, Buchstaben usw. nicht erlaubt sind. Bei Dir steht irgendwo irgendetwas schriftlich. Warum das bei Dir so ist, kann man nur raten, wissen kann das niemand. Und da Du hier gefragt hast, war der Rat „schau doch mal, ob es bei Dir erweiterte Regelungen im Kreis gibt“, vielleicht erklärt das schon den schriftlichen Hinweis des Händlers. Wenn nicht, weiter forschen, Händler fragen o.ä.

  • Dort bestelle ich auch immer, außer ich nehme ein 3D Kennzeichen :) .


    Tatsächlich wird wohl EMANs Anwort die Lösung beinhalten. Wenn die Zeichen für die Länge passen, dann gut. Es muss eben der Normabstand gewahrt bleiben. Wieso die Behindertenwerkstatt das nicht immer einhalten kann wundert mich aber tatsächlich etwas.

  • Es liegt vielleicht auch einfach daran, das schmale Kennzeichen nicht zu den vorgefertigten (?) Schraubenaufnahmen passen.

    Mein Händler hat mir meine 460 mm Schilder besorgt und mit Halter drangemacht.

    Halter / Unterlage vorne ist nicht zulässig, weil das über die zugelassene Wagenlänge hinausragt. Kein Witz, es geht hier um mm :gruebel:

    Mein F55 Cooper - "Sterling" - wurde am 11.02.19 in Oxford gebaut, ist am 22.02. beim Händler eingetroffen und seit 05.03.19 glücklich bei mir.