Verbot von kurzen Kennzeichen?

  • Am besten der TE klärt das mit dem Vertragspartner ;)

    Der muß ja wissen, was er warum in seinem Vertrag stehen hat. :)

    Sagen wir es mal so, die Kommunikation ist momentan eher nicht so positiv, deswegen hätte ich das gerne vermieden und ich hatte gehofft, dass es hier vielleicht jemand weiß. Aber dann wird mir nichts anderes übrig bleiben.

  • Mach doch einfach deine kurzen Kennzeichen hin wie jeder andere auch und gut ist?

    Nochmal, was hat der Verkäufer damit zutun was du NACH dem Kauf mit deinem Auto machst?! Ist doch dein Bier welche Kennzeichen da rankommen und wie?!

  • Kein plan was bei einigen Leuten,angeblich in irgendeinem kaufvertrag drinne steht….


    Find es einfach nur kurios dafür nen thread aufzumachen…diese welt wird immer wunderlicher

  • Mach doch einfach deine kurzen Kennzeichen hin wie jeder andere auch und gut ist?

    Nochmal, was hat der Verkäufer damit zutun was du NACH dem Kauf mit deinem Auto machst?! Ist doch dein Bier welche Kennzeichen da rankommen und wie?!

    Solange die Zulassungsstelle da mitspielt, ist das vielleicht möglich. Ich habe da aber leider schon die Erfahrung gemacht, dass die Zulassungsstelle auf die großen Kennzeichen bestanden hat. Das wird aber offenbar nicht einheitlich gehandhabt.

  • Die Fragen werden immer kurioser

    Nur weil ich wissen möchte, wieso das dort steht? Vielleicht gibt es ja einen Grund? Außerdem einfach so gegen Vertragsklauseln zu verstoßen, ich weiß ja nicht, können andere gerne machen.


    Ich möchte nur Probleme bei der Abholung vermeiden. Ich hatte bei einem Gebrauchten BMW schon mal das Problem, dass ich 3D Kennzeichen mitgebracht habe, diese sollten damals in einen Kennzeichenhalter. Es gab riesige Probleme, weil der Verkäufer meinte, dass er vorne keine Halter anbringen darf und ich meine 3D Kennzeichen nicht durchbohrt haben wollte.

    Lasse das Auto selber zu und fummel das Blech mit Magneten etc. an.

    Vielleicht hat der Händler (und ggf. der Zulassungsdienst) keinen Bock auf Sonderwünsche und Mehraufwand für die Montage.


    Es ist Selbstzulassung ausgemacht, Mehraufwand ist es also nicht. Genauer steht sogar dort: "Bei Selbstzulassung: Es muss ein Standardkennzeichen mit 52cm Länge verwendet werden."

  • Dr1ver ,

    schau einfach mal, was Deine Gemeinde / Landkreis vorschreibt bzw. was dort erlaubt ist. Das kann durchaus unterschiedlich sein, weil die Grundvorschriften vom Bund erweitert wurden. Das kann Dir hier keiner konkret oder endgültig beantworten.


    Bei uns im Landkreis gibt es auch erweiterte Regelungen.

  • Was für Regelungen meinst du? Es ist doch rechtlich deutschlandweit einheitlich, dass die Kennzeichen auch kürzer als 52cm sein dürfen, solange man keine Engschrift o.ä. verwendet?

    Hier geht es ja auch nicht um die Regelungen des Landkreises, sondern dass das der BMW Händler vorschreibt.