Verbot von kurzen Kennzeichen?

  • Mir ist gerade im (Kauf)Vertrag eine Klausel aufgefallen, die ich bisher noch gar nicht groß beachtet hatte.

    Unter den zusätzlichen Anmerkungen steht geschrieben, dass 52cm Kennzeichen verwendet werden müssen.

    Weiß jemand den technischen Hintergrund hinter dieser Klausel?

    Bei VW macht das vielleicht Sinn:
    https://www.meinr.com/forum/th…nblech-kennzeichenhalter/


    Aber sowas gibt es beim Mini doch vorne nicht, oder?

  • In meinem Kaufvertrag, dort steht die Klausel, dass 52cm Kennzeichen verwendet werden müssen (genauergesagt bei "Anmerkungen zur Bestellung").


    Im verlinkten Beitrag ist ein Foto von dem fest verbauten Kennzeichenhalter bei VW. Dort würde es meiner Meinung nach Sinn ergeben, wenn man sagt, dass das Kennzeichen nicht kürzer sein darf als 52cm, da es sonst so aussieht wie auf dem Bild. Aber meiner Meinung nach gibt es sowas bei Mini nicht?

  • Also ich bin da ganz pragmatisch.

    Es gibt die StVZO. Darin ist das Thema geregelt.


    Hier ein Auszug:


    BMDV - Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen (bund.de)


    pasted-from-clipboard.png


    Da steht etwas von Größtmaß. D.h. Kennzeichen dürfen auch schmaler sein.

    Es steht allerdings nicht dabei, wie schmal für einen PKW


    Und hier nochmals etwas ausführlicher:


    Anlage 4 FZV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    PV 1: 36 * SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 * SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012 | Heizung: Ochsner GMLW 14 plus
    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen

    Einmal editiert, zuletzt von Feger_Michi ()

  • Also mir ist bekannt, das hinter der Safty Bar ja Sicherheitstechnische Elemente sind, die natürlich durch nicht fachgerechte Behandlung / Schrauben zerstört werden können.

    MINI u. auch BMW hat für Kennzeichenmontage ja Schablonen ins Auto die auf die üblichen Schildergrößen ausgelegt sind.

    Könnte also sein das in der Vergangenheit Kurze Schilder montiert wurden ( nicht fachgerecht wegen Unkenntnis o.w.a.i. ) und hinter dadurch Probleme entstanden sind. Das man das Vertraglich aber fixiert habe ich auch jetzt das erste Mal gelesen.

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • Boonzay


    In die Richtung hatte ich auch erst überlegt, aber:

    Wenn da wirklich gefährdete Stellen hinter dem Kennzeichen wären, dann würde so etwas nicht irgendwo im Kleingedruckten des Vertrages stehen, sondern an markanter und leicht zu findender Stelle.

    PV 1: 36 * SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 * SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012 | Heizung: Ochsner GMLW 14 plus
    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen

  • Also ich bin da ganz pragmatisch.

    Es gibt die StVZO. Darin ist das Thema geregelt.

    Ja, das dachte ich auch. Aber genau genommen würde ich dann gegen den Kaufvertrag verstoßen (wie oder ob das beachtet wird, weiß ich natürlich nicht), deswegen die Frage.

    Also mir ist bekannt, das hinter der Safty Bar ja Sicherheitstechnische Elemente sind, die natürlich durch nicht fachgerechte Behandlung / Schrauben zerstört werden können.

    MINI u. auch BMW hat für Kennzeichenmontage ja Schablonen ins Auto die auf die üblichen Schildergrößen ausgelegt sind.

    Könnte also sein das in der Vergangenheit Kurze Schilder montiert wurden ( nicht fachgerecht wegen Unkenntnis o.w.a.i. ) und hinter dadurch Probleme entstanden sind. Das man das Vertraglich aber fixiert habe ich auch jetzt das erste Mal gelesen.

    Ich hoffe, dass wenn das wirklich sicherheitstechnische Elemente zerstören könnte/würde, dass das riesen groß irgendwo in der Anleitung auftauchen würde. =O

    Gibt es die online, wenn man noch keine VIN hat? Dann würde ich da mal reinschauen.

  • Boonzay


    In die Richtung hatte ich auch erst überlegt, aber:

    Wenn da wirklich gefährdete Stellen hinter dem Kennzeichen wären, dann würde so etwas nicht irgendwo im Kleingedruckten des Vertrages stehen, sondern an markanter und leicht zu findender Stelle.

    Das mit den Technischen / Sicherheitstechnischen Informationen, sind ja eher allg. Informationen Hersteller zum Auto die die Händler ja kennen müssen, Ähnlich Wartung.

    Leasing Kunden kommen ja leider auch nicht zwangsläufig immer korrekt zum Service.


    Ich denke eher an die Situation Auto wird angeliefert. Kunde hat Zulassung gemacht mit Kurzem Kennzeichen, auch hier gibt es ja noch unterscheide, der Azubi 2 Tage im Amt soll die ran schrauben und peng

    die Schraube bohrt sich in eine was auch immer Stelle.

    Jetzt denken wir mal schlecht, keine Fehlermeldung warum auch immer, Auto baut Unfall Personenschaden X, weil die Schraube dort einen Schaden (das Sicherheitssystem hat versagen lassen,) verursacht hat.


    Da könnte durchaus mehr als 1 Frage zum Thema Haftung im Raum stehen. Wie gesagt gedachtes Worst Case Szenario, weiß nicht ob schon mal passiert.


    Aber nochmal Vertragstechnisch habe ich davon auch noch nie nichts erlebt, gelesen od. gehört.

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • Am besten der TE klärt das mit dem Vertragspartner ;)

    Der muß ja wissen, was er warum in seinem Vertrag stehen hat. :)

    PV 1: 36 * SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 * SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012 | Heizung: Ochsner GMLW 14 plus
    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen