Mir ist gerade im (Kauf)Vertrag eine Klausel aufgefallen, die ich bisher noch gar nicht groß beachtet hatte.
Unter den zusätzlichen Anmerkungen steht geschrieben, dass 52cm Kennzeichen verwendet werden müssen.
Weiß jemand den technischen Hintergrund hinter dieser Klausel?
Bei VW macht das vielleicht Sinn:
https://www.meinr.com/forum/th…nblech-kennzeichenhalter/
Aber sowas gibt es beim Mini doch vorne nicht, oder?