Berlin gibt schon seit Jahren kurze Kennzeichen nur gegen Nachweis, dass das an dem Fahrzeug dringend benötigt wird aus. Von einem Gutachter oder sowas.
PKW-Kennzeichen müssen regulär 5 oder 6 Stellen hinter dem B haben, Motorrad Kennzeichen 4 oder 5.
Ein Kumpel hatte tatsächlich schon seit Jahren ein Kennzeichen B-FJ 6 an seinem Motorrad. Beim Abmelden des Motorrades hat er das Kennzeichen (gegen Gebühr!) reserviert. Als er dann 2 Monate später ein neues Motorrad anmelden wollte war dann die Aussage, dass das nur gegen Nachweis geht. Die Reservierungsgebühr hat er aber nicht erstattet bekommen. Das Kennzeichen war ja trotzdem auf ihn reserviert, aber halt an diesem Fahrzeug nicht anwendbar. Es wäre wohl gegangen, wenn er in einem Schritt das eine Motorrad ab- und das andere angemeldet hätte. Aber das hat ihm niemand gesagt.
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Daher nein, geht nicht. Bzw. selbst, wenn das ginge: in Berlin ist keine Kennzeichenkombination frei, die man haben möchte. Ich hab immer mal wieder ein neues Motorrad anzumelden und nie waren irgendwelche Kombinationen verfügbar, die ich gewollt hätte. Ich vermute, dass besondere Kennzeichenkombinationen von Edel-Zulassungsdiensten auf Verdacht immer wieder gegen Gebühr reserviert werden.