Der Kaltstart ist Bestandteil des Abgasgutachtens und führt, genau wie OPF delete, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!
Ich war der Meinung das es hierbei lediglich um die Geräuschemmision geht. Wenn dort aber auch die Abgaswerte mit angezogen werden, dann stimmt es natürlich. Aber auch dann kommt zum erlöschen der Betriebserlaubnis (was bei einem Flash des Steuergerätes ohnehin passiert) auch Steuerhinterziehung dazu...