Gewindefahrwerk- zu tief ?!


  • Vorne muss ich schon distanzplatten fahren weil ich sonst garnicht den Abstand einhalte zum Federbein.

    Kurze Frage hierzu ... welche Felgen hast Du montiert,bzw. welche Breite und ET haben sie? ... gerne auch die montierte Reifengröße

    Meines wissens muss der mindest Abstand zum Federbein 5mm betragen ...


    ... und wie Jack Black schon ganz richtig geschrieben hat,handelt es sich um eine Sonderabnahme,da mehr als nur eine "Sache" geändert wurde ...

  • Nja, kleines Update.

    Also mir leuchtet das schon ein, dass ALLES ne Einzelabnahme bedarf…

    War vielleicht zu naiv und einfach gedacht von mir :saint: *menno


    Ich habe die Platten nun runter gemacht, was eigentlich schade ist.

    Vorne sind es genau 5mm (was nicht viel ist) Felgenkante - Stoßdämpfer. Laut Gutachten reicht das.


    Nochmal zur Höhe

    VA

    gemessen wird von mitte Federbeinklemmschraube hoch zur Federtelleroberkante..

    da habe ich einen Einstellbereich von 225mm-245mm

    Er steht jetzt komplett hochgedreht auf 245mm und ich habe seeeehr viel Restgewinde nach unten.

    Abstand Radnabe - mitte bis Kotflügelausschnitt ist erlaubt 315-340mm

    Istzustand 320mm

    HA


    gemessen wird von Federauflage der Höhenverstellung bis zu deren Auflagepunkt - sprich Karosse

    Einstellbereich an der Höhenverstellung ist 35-50mm

    Auch hier ist die Höhenverstellung komplett rausgedreht, heißt Federauflage - Karosse sind 5cm ! Also max. HOCH


    Hinten darf Radmitte - Kotflügelkante 310 - 330mm haben

    Istzustand hier auch 320mm

    ich häng mal Fotos an, ist im dunkeln. Morgen mach ich mal Fotos im hellen.


    Der liegt jetzt mal platt aufm boden ||

    das war so garnicht gedacht *ohje


    ich hätte ihn hinten gerne höher, aber dann bin ich aus den erlaubten 50mm raus :rolleyes:

  • Hallo Otis,

    die Werte die Du am Federbein eingestellt hast sind ok, habe ich genau so an meinem KW V.1

    Nur mein misst an der VA 335 und HA 325mm am Radhaus.

    Das liegt an den Federn von H&R, die sind von Haus aus seit je her ziemlich weich. Und das wird mit der Zeit noch schlimmer, die Federn setzen sich noch (5-10mm).

    Ich würde das Ganze ausbauen und zurück senden. Mir wäre das jetzt auch zu tief. Das Theater und das Geld für die Abnahme würde ich mir erstml sparen.

    :3917:

  • Also wenn Du die Platten nicht benötigst, um so besser.

    Es heißt ja, wer Spurplatten fährt hat kein Geld für ordentliche Felgen.

    Aber mir wärde das so zu tief! Und das wird noch schlimmer.:gruebel:

  • Was das betrifft, ich mag am Mini nur die orig. Felgen. :)

    Ich find die weißen schrecklich :) aber ich wollte die gern noch schwarz haben. Und die sind eh für den Winter.


    Ich möchte keine aus dem Zubehör.
    Im Sommer sind die Cup drauf.


    Jetzt wo du das sagst, hab ich auch schon dran gedacht das wieder auszubauen.

    Kann ich das denn zurückschicken?! Ich mein das war ja nun verbaut ?! Wie ist das mit Rückgaberecht ?!

  • Hallo,

    naja, eine zuugesicherte Eigenschaft ist ja nicht verletzt und da beim Ein-/und Ausbau sicher auch die ein oder andere Schramme dran gekommen ist wird es wohl schwierig werden mit der Rücksendung. Du liegst ja mit den 320mm gerade innerhalb der 310-330mm. Aber 330mm wären ja gar nicht machbar weil das Gewinde nach oben fehlt.

    Wenn Du es drin lässt musst es eingetragen werden. Ausbauen und verkaufen oder erstmal damit fahren.......

  • Übrigens, bei mir wurden das KW V3 und die Distanzen rundum (12v/15h mm, alles H&R Scheiben) von der GTÜ geprüft und dann ohne Probleme abgenommen.

    Moin,

    ja, es liegt halt im Ermessen des Sachverständigen. Eine Spurweiten-Änderung hat ja nicht unereblichen Einfluss auf den Lenkrollhalbmesser und damit auf die Sicherheit des Fahrzeugs.

    Ist halt Ermessenssache