Man muss auch noch berücksichtigen, dass es in dem zitierten Paragraphen um Einkünfte geht, nicht um Einnahmen.
Einkünfte sind die Summe der Einnahmen abzüglich der entstandenen Ausgaben.
Wenn man jetzt - um beim Beispiel aus dem Video der Kanzlei Mücke zu bleiben - z.B. pro Jahr für 10 Freundschaftwerbungen bei einem Mobilfunk-Vertrag jeweils 50 Euro (= insgesamt 500 Euro) Einnahmen erzielt, tendieren die Ausgaben, um diese Einnahmen zu generieren, eher gegen Null. Also habe ich dann 500 Euro Einkünfte, die zu versteuern sind.
Bei Einnahmen aus der THG Quote kann ich die entstandenen Ausgaben bis maximal zur Höhe der Einnahmen anrechnen. Wenn also z.B. der Kaufpreis verteilt auf die Nutzungsdauer pro Jahr die erzielten Einnahmen übersteigt, dann liegen die zu versteuernden Einkünfte bei Null.