Lieferproblem Chipmangel - MINI Cooper Lieferzeit - Produkt 2022 Preis - Harman Kardon Display Halbleiter Ausstattungen nicht bestellbar - Auch BMW muss erste Optionen streichen

  • Klugscheissmodus an:

    Auslegungsdiskussionen hat man lediglich bei unklar formulierten Verträgen ;)

    Und Unklarheiten gehören für mich präzisiert oder gestrichen vor der Unterschrift.

    Klugscheissmodus aus.

    Immerhin hast du es direkt Klugscheißer genannt. Dein Fokus lag allerdings nicht auf klug.


    Das wurde hier schon seitenlang diskutiert: der Vertrag ist an der Stelle klar wie Kloßbrühe. Mini hat bei voraussichtlicher Lieferdauer <=4 Monaten kein Recht darauf, den Preis zu erhöhen. Sie tun es trotzdem und sind sich ihrem Vertragsbruch vollständig bewusst. Weil wie viele Kunden werden schon den Gang zum Anwalt wagen.

    Hier zum Nachlesen

    Digo
  • Immerhin hast du es direkt Klugscheißer genannt. Dein Fokus lag allerdings nicht auf klug.


    Das wurde hier schon seitenlang diskutiert: der Vertrag ist an der Stelle klar wie Kloßbrühe. Mini hat bei voraussichtlicher Lieferdauer <=4 Monaten kein Recht darauf, den Preis zu erhöhen. Sie tun es trotzdem und sind sich ihrem Vertragsbruch vollständig bewusst. Weil wie viele Kunden werden schon den Gang zum Anwalt wagen.

    Hier zum Nachlesen

    Digo

    bwm

    Danke für den "klugen" Hinweis.


    Das von Dir angesprochene Problem scheint konkret der zugesagte Liefertermin innert eines Monats zu sein, gegen eine über 4 Monate spätere Auslieferung. Dass da allenfalls eine rechtliche Beurteilung erfolgt als nächster Schritt, liegt auf der Hand und zeigt, dass der Vertrag greift und Du annehmen oder ablehnen kannst, was Du selber ja unterschrieben hast. ;)


    1. Du hast also immer noch die 2 Möglichkeiten der Wahl.

    2. Dass es kostet nach 4 Monaten hätte man auf 6 Monate oder länger händisch in den Vertrag einfügen können. Aber das weisst nur Du selbst, wann Deine Warterei Dir zuviel wird.

    3. Dein zeitliches Limit setzt Du klugerweise selber in den Vertrag bevor Du diesen unterschreibst.


    Was jetzt?

    Wenn zwei Parteien einen gültigen und beidseitig unterschriebenen Vertrag verschieden sehen, gibt es eine rechtliche Beurteilung. Eigentlich immer...

    Alles andere ist Wolkenschieberei und ich bin bei Wolkenschiebereien raus.

    2 Mal editiert, zuletzt von SL55MM () aus folgendem Grund: Präzisierungen

  • Ich glaube, da ist noch immer ein Missverständnis. Also eigentlich 2. Ich bin selbst nicht betroffen ist das erste. Ich habe meinen Mini wie vereinbart zum vereinbarten Zeitpunkt und zum vereinbarten Preis bekommen. Das Zweite betrifft mehrere Personen, einen davon habe ich verlinkt. Die Zusammenfassung: Die Mini AGB besagt, dass Mini den Preis nachträglich erhöhen darf, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Man hat dann ein Rücktrittsrecht, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt. Dort steht auch: "Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis."

    Mehrere Betroffene hatten einen Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin von weniger als 4 Monaten. Ergo: keine Preiserhöhung zulässig. Mini bzw der Händler hat dann aber trotzdem eine Preiserhöhung geschickt. Der Tenor der Betroffenen war weitestgehend, dass sie sich mit einem Anwalt beraten und ggf rechtliche Schritte einleiten wollen. Dafür wurden sie von Spezialisten wie MiniGirly und @Ringo Star regelrecht angefahren.


    Ich stimme dir weitestgehend zu. Wer einen Vertrag unterschreibt, der ihm nicht gefällt, hat Pech gehabt. Wer sein Recht nach Vertrag durchgesetzt haben möchte und der andere Vertragspartner stellt sich quer, muss rechtliche Schritte einleiten. Und darum ging es. Die Betroffenen wurden aber wie gesagt dafür quasi angemeckert und in die Ecke gedrängt. Immer wieder, von den immer gleichen Fanboys, die Mini aus irgendwelchen verqueren Denkmustern heraus trotzdem im Recht sehen.

  • Ich glaube, da ist noch immer ein Missverständnis. Also eigentlich 2. Ich bin selbst nicht betroffen ist das erste. Ich habe meinen Mini wie vereinbart zum vereinbarten Zeitpunkt und zum vereinbarten Preis bekommen. Das Zweite betrifft mehrere Personen, einen davon habe ich verlinkt. Die Zusammenfassung: Die Mini AGB besagt, dass Mini den Preis nachträglich erhöhen darf, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Man hat dann ein Rücktrittsrecht, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt. Dort steht auch: "Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis."

    Mehrere Betroffene hatten einen Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin von weniger als 4 Monaten. Ergo: keine Preiserhöhung zulässig. Mini bzw der Händler hat dann aber trotzdem eine Preiserhöhung geschickt. Der Tenor der Betroffenen war weitestgehend, dass sie sich mit einem Anwalt beraten und ggf rechtliche Schritte einleiten wollen. Dafür wurden sie von Spezialisten wie MiniGirly und @Ringo Star regelrecht angefahren.


    Ich stimme dir weitestgehend zu. Wer einen Vertrag unterschreibt, der ihm nicht gefällt, hat Pech gehabt. Wer sein Recht nach Vertrag durchgesetzt haben möchte und der andere Vertragspartner stellt sich quer, muss rechtliche Schritte einleiten. Und darum ging es. Die Betroffenen wurden aber wie gesagt dafür quasi angemeckert und in die Ecke gedrängt. Immer wieder, von den immer gleichen Fanboys, die Mini aus irgendwelchen verqueren Denkmustern heraus trotzdem im Recht sehen.

    bwm :


    Ich steh einfach auf dem Standpunkt, dass:

    1. man einen Vertrag erst unterschreibt, wenn er für einem stimmt.

    2. Die AGB einen integrierenden Bestandteil des Gesamtvertrages darstellen.

    3. Wenn im Vertrag steht, dass dieser Liefertermin gilt und ab dann und dann der Kunde kostenlos zurücktreten kann und ab dann und dann die dannzumal Preise gelten... dann kann in den AGB stehen was will, die speziellen Konditionen für diesen Vertrag übersteuern die AGB.


    Aber solche Dinge checke und überlege ich wie gesagt vor der Unterschrift, nicht erst wenn es zu spät ist und dann heule ich rum.


    Meine Meinung als Autokäufer (seit 45 Jahren).


    VG Dani

  • Mehrere Betroffene hatten einen Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin von weniger als 4 Monaten.

    Ich frage mich allerdings wieso ein Händler in der aktuellen Lage überhaupt das Risiko eingehen sollte. Hat da BMW geschlafen und vergessen die AGB anzupassen?

  • Hut ab vor den Moderatoren und Gründern von einem solchen Forum. Bin darauf gestoßen, als ich mich zum ersten Mal mit MINI beschäftigt habe und einige Fragen hatte, die hier alle beantwortet wurden. Es ist auch gut, dass es hier zig unterschiedliche Meinungen gibt und jeder seine darlegen kann – so wie ich hier.

    ABER ich verstehe nicht, was diese seitenlangen Rechtfertigungs-Dialoge für die Allgemeinheit hier bringen sollen. Schreibt doch was Interessantes und/oder Eure Meinung und gut ist – es muss doch nicht jeder auf (Eure) Linie gebracht werden. Leben und leben lassen …

    Frohes schwitzen.

    Bestellt Anfang Februar; angepasst im Mitte Mai; Ende Juni: Status 111; Anfang Juli: Status 112; Mitte Juli: Status 150; gebaut Mitte August; …

    Einmal editiert, zuletzt von awishes ()

  • Ehrlichgesagt verstehe ich deine Aussage absolut nicht.


    Fakt ist: Es stand im Vertrag (den AGB), dass der Preis nicht erhöht werden darf. Das war von den Kunden (u.a. von mir) ja auch genau so gewollt, deswegen wurde der Vertrag so unterschrieben.

    Im Nachhinein wurde von den Händlern dann gesagt, dass sie die Preise trotz und entgegen des Vertrags erhöhen. Woher soll der Kunde bei Vertragsunterzeichnung wissen, dass sich der Händler nicht an den eigenen Vertrag/die AGB hält?

    Das einzige "Rumgeheule" ist doch, dass der Händler sich eben nicht an den unterschriebenen Vertrag hält.


    EMAN DAS frage ich mich auch. Wobei natürlich die AGB Vorlagen sind und nicht so einfach angepasst werden können. Aber man hätte den Liefertermin einfach etwas später legen können, so dass man aus den 4 Monaten raus wäre.

  • Dann verstehe ICH das Wolkenschieben zwischen Händler und Kunde schon gar nicht mehr.

    Dann geht es halt zur gerichtlichen Beurteilung, wo ist denn da das Problem?

    Da wird dann festgestellt, wer aufgrund des gültigen Vertrages Recht hat.


    Wie weiter?

    Ab dieser Feststellung kann man anfangen, weiter zu sehen.

    Bisher haben wir weder die realen existierenden Vertragsfakten, noch gerichtliche Beurteilung, also fast nix, aber viel Vermutung und vor allem zwei verschiedene Meinungen der beiden Vertragspartner.


    Das ist mir aktuell viel zuwenig. Aber genug für laufende Spekulationen, die nur Stress und Ärger bringen. Und genau das sollte ja mit dem sorgfältig formulierten Vertrag vermieden werden... ;)


    Ich bin hier raus bis zur rechtlich klaren Beurteilung.

    VG Dani