Würde mich mal interessieren, welcher Anwalt sowas zur Klage einreicht. Viel Spaß dabei, du kannst gegen einen Konzern nur verlieren.
Hat man beim Dieselskandal ja gesehen. Wenn jeder der Meinung gewesen wäre, dann hätte niemand geklagt und VW hätte gar nichts zahlen müssen.
Und wie BlueGhost73 schon richtig schreibt, klagt man ja gegen den Händler. Mein Händler lässt jetzt momentan den Fall (nach Hinweis auf die AGB von meiner Seite aus) intern in der Rechtsabteilung prüfen, ich bin gespannt, was da dann für neue Infos kommen.
Dass ihr so kulant seid, dass im Arbeitslosenfall ein Auto nicht abgenommen werden muss und keine "Strafe" gezahlt werden muss, finde ich tatsächlich sehr nett. Leider sind meine Erfahrungen mit Autohäusern meistens sehr negativ belastet gewesen, so dass man schon bei vertraglich schriftlich festgehaltenen Dingen oft das Nachsehen hatte, daher ist auf Grund meiner Erfahrung das Mitleid für Autohäuser leider sehr begrenzt...