Lieferproblem Chipmangel - MINI Cooper Lieferzeit - Produkt 2022 Preis - Harman Kardon Display Halbleiter Ausstattungen nicht bestellbar - Auch BMW muss erste Optionen streichen

  • So steht es in meinem Vertrag:

    II. Preise

    Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch Erklärung in Textform binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung weniger als 4 Monate liegen.

  • Bei mir steht in den AGBs, dass Preiserhöhungen erlaubt sind, wenn zwischen AB und ULT mehr als 4 Monate liegen. Wäre bei mir der Fall. Aber noch hat sich mein Händler nicht gemeldet.

    Ja. Und das schon bei Deinem "alten" unverbindlichen Liefertermin. Einen neuen hast Du ja noch nicht.

    Mit anderen Worten, diese Klausel trifft (nahezu) alle. Warum? Weil, wie wir hier ja gelesen haben, gehen die Konfigurationsänderungen, bzw. die Annahme/Akzeptanz derer, mit einer neuen Lieferzeit einher. Und diese neue Lieferzeit, bzw. der neue unverbindliche Liefertermin wird dann eben locker 4 Monate nach der alten AB liegen. Ergo trifft es alle, die das neue Ticket lösen.

    Für feinere Einblicke, ob das so ist, so ok ist, so nicht betrachtet werden kann/darf, da braucht's wohl wirklich einen Sachkundigen im Recht.

    Es könnte ja auch sein, daß einfach alles alte (Vertrag, AB) mit Annahme der neuen Bedingungen wertlos ist, und das Spiel geht komplett von vorne los. Um dann, in ein paar Monaten, mal wieder vor dergleichen Situation zu stehen wie jetzt. Dann heißt es wieder, sorry, Verzögerung. Dann ist es nur mal wieder Corona was für Ausfälle sorgt. Es muß hier ja mittlerweile einige geben, die seit Monaten im Hamsterrad sind, und wohl nicht wissen, ob sie jemals "ihren" Mini sehen.

    Wir können alle nichts für, wir können uns selbst nur "best luck" wünschen. Aber wie Mini manchmal vorgeht, das hat schon einen seltsamen Geschmack (bei manchen).

  • Und jetzt stellt Euch mal vor Ihr entschließt Euch, 3000 Euro mehr auf den Tisch zu legen, bekommt einen neuen Produktionsslot und die Karre kommt nicht nicht im September, sondern erst im Januar.

    Bedeutet 2000 Euro BAFA weniger. Macht dann im schlimmsten Fall 5000 Euro mehr als in Eurer ursprünglichen Berechnung. Nee nee, das Spiel mach ich nicht mit.

    Bin sehr gespannt, wann ich mein neues Angebot bekomme...

  • Ich habe zwar gewisse juristische Vorkenntnisse, bin aber kein Anwalt, daher meine laienhafte Meinung im Folgenden:

    Es wird jetzt ersteinmal ohne Druck versucht die meisten Probleme abzufischen, Leute die aufgrund "nettem Nachfragen" jetzt einfach umkonfigurieren, stornieren o.ä. haben hinterher keinerlei Anspruch auf irgendwas. Es gibt dann einen komplett neuen Vertrag (oder eben eine Stornierung), für den dann alles wieder von vorne gilt. D.h. wie danesi geschrieben hat, wenn dann in 4 Monaten das gleiche problem auftaucht, dann geht alles wieder von vorne los, bis man in 5 Jahren immernoch kein Auto hat, aber bei 60.000 Euro angekommen ist :D

    Dann gibt es die, die zwischen Vertrag und unverbindlichem Liefertermin mehr als 4 Monate haben, dort kann dann ganz normal eine Preiserhöhung kommen und man hat bei mehr als 5% Preiserhöhung die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. Soll heißen die Personen haben dann auch keine rechtliche Möglichkeit.


    Einzig und alleine die paar Personen, bei denen Vertragsabschluss und Liefertermin innerhalb von 4 Monaten lagen (was bei mir der Fall ist! Aber vermutlich auf Grund der langen Lieferzeit momentan eher die Ausnahme sein wird), haben in meinen Augen hier eine Chance, wenn sie nicht auf das erste Nachfragen einfach einen neuen Vertrag freiwillig abschließen.


    Auch mit höherer Gewalt muss mir Mini jetzt nicht kommen, Bestellung (und AB!, das ist ja das Wichtige) war mehr als 5 Wochen nach Kriegsbeginn, Mini hat also in meinen Augen ganz klar schon Informationen darüber haben müssen, ob und wie sie in einem Land produzieren in dem gerade Krieg herrscht!


    Der einzige Streitpunkt könnte werde:

    "Änderungen des Lieferumfangs seitens des

    Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern

    die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung

    der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind."

  • Auf der einen Seite verstehe ich das ja,

    Mini muss auch sparen und den Umsatz halten, bei immer weiteren höheren Energie- und Materialkosten.


    Auf der anderen Seite finde ich so langsam die Preise schon heftig, für die Qualität die Mini abliefert…..


    Bitte nicht falsch verstehen, ich liebe meinen Mini und habe mir den nicht wegen der Qualität gekauft, sondern weil es ein Mini ist! :thumbsup:


    Aber wenn der Preis eigentlich schon zur Premium-Klasse gehört, muss wenigstens auch die Qualität erhöht werden. Und das sehe ich leider nicht bei Mini.


    Deswegen verstehe ich auch die Leute, denen es zu teuer wird und die sagen, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr stimmt.

    Elektro-Autos? Fahre ich nur auf der Kirmes!

    Mini Cooper Works F56 - 05/2021




  • Ja, sie dürfen die Preise erhöhen. Wenn Du aber nicht neu konfigurierst (also keines der beiden Pakete nimmst) und Deinen "alten" Kaufvertrag weiterlaufen lässt, können sie eigentlich nur für die bestellten Sonderausstattungen eine Preiserhöhung machen. Wenn sie dann Ausstattungen liefern, die Du gar nicht bestellt hast, ist das deren Ding.

    Finde ich eigentlich ganz gut die Idee. Bin auf die Antwort gespannt, wenn ich weder storniere noch eines der Pakete nehme. Sondern auf Erfüllung des ursprünglichen Vertrages bestehe.

  • Ja, sie dürfen die Preise erhöhen. Wenn Du aber nicht neu konfigurierst (also keines der beiden Pakete nimmst) und Deinen "alten" Kaufvertrag weiterlaufen lässt, können sie eigentlich nur für die bestellten Sonderausstattungen eine Preiserhöhung machen. Wenn sie dann Ausstattungen liefern, die Du gar nicht bestellt hast, ist das deren Ding.

    Finde ich eigentlich ganz gut die Idee. Bin auf die Antwort gespannt, wenn ich weder storniere noch eines der Pakete nehme. Sondern auf Erfüllung des ursprünglichen Vertrages bestehe.

    So werde ich vermutlich auch vorgehen, wobei sogar bei mir die Preise nicht erhöht werden dürfen, weil ich innerhalb der 4 Monate liege.

    Edit: Sie können dir natürlich stornieren, aber da bin ich dann auf die anwaltliche Meinung gespannt.

  • Ich bin zwar kein Jurist aber immer noch der Meinung ihr werdet keinen Erfolg haben mit dem Durchsetzen irgendwelcher Forderungen. Ihr habt einen Vertrag mit dem Händler (Verkäufer) nicht mit dem Hersteller. Dies sind auch zwei rechtlich völlig unabhängig voneinander agierende Firmen im juristischen Sinne.

    Wenn der Hersteller ein Produkt nicht mehr anbietet, werdet ihr auch den Händler nicht auf Lieferung zum vereinbarten Preis verklagen können. Denn der Verkäufer kann sich sehr wohl auf höhere Gewalt berufen.

    Euch bleibt nur - akzeptieren oder stornieren.


    VG Sven

  • Höhere Gewalt ist „ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis". Vereinfacht gesagt muss das Ereignis unvorhersehbar, unvermeidbar und außergewöhnlich sein. Das Merkmal des fehlenden betrieblichen Zusammenhangs soll zum Ausdruck bringen, dass die Ursache nicht in der Risikosphäre der Vertragsparteien liegen darf, d.h. „betriebsfremd" sein muss.


    Und das kann mir jetzt 5 Wochen nach Kriegsbeginn (in meinem Fall) niemand erklären.

    Außerdem liegt noch nichtmals eine Unmöglichkeit vor, der Verkäufer kann doch liefern, er müsste nur die teurere Ausstattung (zum gleichen Preis für mich) bestellen, Problem gelöst.

    Wir sind zum Glück in Deutschland und dort sind Verträge nunmal kein Wischiwaschi, die man nur wenn man lustig ist erfüllen muss. Es ist genau geregelt, wann wer wie vom Vertrag zurücktreten kann und ob dann Schadenersatzleistungen fällig werden.