Ambientes Licht fehlt MINI F56 - Classic Trim 07EA Sonderausstattung F57 Cabrio

  • 120d Danke für deinen informativen Post!

    Bei unserem weniger engagierten Händler haben wir weder eine Information zur Konfig-Änderung/Lieferengpass nach der Bestellung bekommen, keine Reduzierung des Kaufpreises trotz der geringeren Ausstattung und dann noch nicht einmal einen Hinweis zur nicht gelieferten Komponente bei der detaillierten Einweisung.

    Interessanterweise behauptet das Autohaus die Komponente "Ambiente Licht" sei bei Mini zwar bestell- aber nicht lieferbar. :cursing:


    Morgen läuft die Nachbesserungsfrist aus! :sleeping:

  • Ich bin mir nicht sicher, ob allen hier geläufig ist, dass ein Fahrzeugkauf unter gewissen Voraussetzungen auch als Fernabsatzgeschäft mit entsprechender Widerrufsfrist betrachtet werden kann.

    Eine Mini Niederlassung fügt daher Ihren derart getätigten Bestellungen eine entsprechende Widerrufsbelehrung bei.


    "[...]Widerrufsrecht fur Verbraucher

    1. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und es sich bei dem Vertrag um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlos­senen Vertrag i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB handelt, hat er ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.[...] "


    Wurde man nicht rechtzeitig darüber informiert, - wie in diesem im Thread geschilderten Fall - verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate.

  • Sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und es sich bei dem Vertrag um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlos­senen Vertrag i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB handelt, hat er ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.[...] "

    Interessant und inwiefern trifft das auf Euren Kauf des Minis zu?

    Der Miezen- und inzwischen auch Hundeflüsterer 🐱🐶

  • Bei mir wäre es auch Fernabsatz, da die Kommunikation rein über Telefon und E-Mail stattgefunden hat. Wird hier so ähnlich sein, oder hab ich da einen falschen Gedankengang?

  • Interessant und inwiefern trifft das auf Euren Kauf des Minis zu?

    Aus der Sicht von unserem Anwalt zu 100%, alles lief per Mail und Telefon; es herrschte ja im Februar strenger Corona-Lockdown und es war ausschliesslich Online-Beratung möglich.

  • Aus der Sicht von unserem Anwalt zu 100%, alles lief per Mail und Telefon; es herrschte ja im Februar strenger Corona-Lockdown und es war ausschliesslich Online-Beratung möglich.

    Ok, ich dachte, Ihr habt alles beim Händler vor Ort gemacht, siehe unten:


    Angebot/Probefahrt/Bestellung/Kauf/Übergabe/Einweisung/Mängelrüge ist alles persönlich mit/bei dem Händler erfolgt.

    Der Miezen- und inzwischen auch Hundeflüsterer 🐱🐶

  • Inwieweit hattet Ihr denn persönlichen Kontakt mit dem verkaufenden Händler?

    Jetzt erst verstehe ich deine Frage von damals wohl richtig, daher habe ich sie auch so missverständlich beantwortet. Du hattest scheinbar gleich an den Fernabsatz gedacht!

    Lt. Anwalt verhindert auch eine Probefahrt mit einem Vorführwagen und eine Übergabe nicht zwangsläufig den Fernabsatz, alles andere lief per Mail und Telefon.

  • Bei mir wäre es auch Fernabsatz, da die Kommunikation rein über Telefon und E-Mail stattgefunden hat. Wird hier so ähnlich sein, oder hab ich da einen falschen Gedankengang?

    Hier eine Formulierung für Österreich: (https://www.wko.at/service/wir…absatz_B2C_im_Detail.html)

    Definition „Fernabsatzvertrag“ (§ 3 Z 2 FAGG)

    Die Bestimmungen gelten nicht nur für Webshops, sondern für alle Formen von Fernabsatzverträgen, unabhängig davon, welches Medium verwendet wird.

    Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn er ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Unternehmer und Verbraucher

    • im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw Dienstleistungssystems geschlossen wird (nicht also ein bloß gelegentlicher Versand per Post)

    und wenn

    • bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden.

    Der Begriff „Fernabsatzvertrag“ umfasst also nicht nur Webshops (für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen), sondern medienneutral jede Form des organisierten Versandhandels.

  • Aus der Sicht von unserem Anwalt zu 100%, alles lief per Mail und Telefon; es herrschte ja im Februar strenger Corona-Lockdown und es war ausschliesslich Online-Beratung möglich.

    Dafür spricht dann auch, dass ich, als ich im Februar wegen der neuen Preisliste umkonfigurieren musste, was auch nur per Telefon und Mail lief, eine Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte dazu bekam, und in der Bestellung auch den Erhalt per Unterschrift bestätigen musste.


    Grüße


    Jörg