Sollte egal sein was in den Lieferbedingungen oder sonst wo steht, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Ist das Fahrzeug für Dich in diesem Umfang nicht tragbar und das Ambiente-Licht ein Kaufgrund (neben dem Lenkrad die größte Änderung im Innenraum im Rahmen des Facelift), dann kannst du die Gewährleistung geltend machen.
Auch wenn es Klauseln im Vertrag geben sollte die hier entgegenwirken zu scheinen, sind diese ungültig.
Hier kommt der Konsumentschutz ins Spiel, der dafür zuständig ist „unwissende“ Konsumenten zu schützen.
Ich finde es sehr eigenartig, dass das bei @Digo so gelaufen ist und frage mich ob es hier solche großen Unterschiede von DE zu AT gibt. (Konsumentschutz/Gewährleistung)
Die Frage ist wie es bei dir aussieht, sollte sich der Hersteller drücken.
Immerhin wurdest du vom Händler nicht informiert, man muss sich fragen zwischen welchen Parteien nun Handlungsbedarf steht.
Das wär dann was für eine Kanzlei...
Und dann ist die Frage ob es dir die Mehrkosten wert sind.
So eine blöde Sache, ehrlich!
Wünsch ich niemanden!