Klingt sehr unschön, wünsche auch viel Erfolg!
Auch wenn euch das Fehlen der Ambientebeleuchtung erst nach der Erstanmeldung des Fahrzeugs aufgefallen ist, würde das keine Rolle spielen.
Hier ist der Konsument trotzdem geschützt, anders als ein Unternehmen.
Wie Chucky sagt, erstmal vorsichtig agieren.
Sollte alles keine Wirkung zeigen, bewirkt ein freundlicher Brief vom Rechtsanwalt Wunder.
Und auch wie Chucky sagt: Alles schriftlich!
Nur Zeugen und Schriftverkehr zählen als Beweismittel.
Hoffe nur das Beste für euch!
Lg Chris