Hi! Diese Frage geht bevorzugt an Frau und Herrn Österreicher.
Habe zuhause Sparco Trofeo 5 8x18 ET45 mit 205/40/R18 Gummis und Eibach Tieferlegungsfedern (30mm) liegen. Für beide habe ich ein Teilegutachten worin mein Mini angeführt wird und bei dem Gutachten der Federn steht dabei, dass es keine technischen Bedenken bei der Verwendung von Sonder-Rad/Reifenkombinationen gibt.
Nach Rücksprache mit der Landesstelle bei welcher ich einen Termin für die Typisierung machen wollte sagte mir der Herr ich benötige noch ein "Gesamtgutachten" welches die Kombination der Federn/Rädern nachweist und dann kann ich erst zum Prüfer der mir das dann eintragt.
Daraufhin hab ich beim TÜV-Austria angerufen welcher mir sagte: "Wenn das Fahrzeug in beiden Teilegutachten angeführt ist, können sie sich an die Landesprüfstelle wenden."
Wer hat nun recht? Ich würde das "Gesamtgutachten" gerne umgehen da es zusätzlich Zeit und ca. 350€ kosten würde.
Hab mich noch nie mit dem Thema beschäftigt und würde mich über Hilfe erfreuen.
LG T