Dann den Betrag am selben Tag per Sofortüberweisung bezahlt, und den Mini am nächsten Vormittag abgeholt.
Das heißt ,ich war schon vor der Zahlung als Halter eingetragen.
Was ich natürlich nicht weiss, war ich als eingetragener Halter auch schon Eigentümer?
Servus,
das Problem dabei ist, daß man meinem Verständnis nach schon durchaus im Brief eingetragen sein kann, ohne Eigentümer zu sein - wenn die physische Übergabe des Fahrzeuges nicht erfolgt ist (siehe §929 BGB), kann durchaus argumentiert werden, im Zweifel sei kein Eigentumsübergang auf den Halter erfolgt, d.h. Eigentümer ist u.U. nach wie vor der Händler. Sehr viel wird vom exakten Einzelfall abhängen. Es wird immer ´ne Grauzone zwischen Theorie und Praxis geben - ausgewogen für beide Seiten ist aus meiner persönlichen Sicht der klassische Austausch Ware gegen Geld zur gleichen Zeit am gleichen Ort.
Dies ist keine Rechtsberatung und auch nicht als solche gedacht - zur Prüfung des jeweiligen Einzelfall rate ich ausdrücklich, ausnahmslos einen Rechtsanwalt zu mandatieren.
Beste Grüße
Chris