Du hast schon Recht, daß unter Produkthaftungsgesichtspunkten (Katzen nicht in der Mikrowelle trocknen) derartige Formulierungen auftauchen.
Laß uns hoffen, daß sich am Ende des Tages das Fzg nicht ausschließlich in der Werkstatt aufhalten muß, um eventl. Schäden an fremdem Sacheigentum, Gesundheit oder Leben auszuschließen.