Könnte mich ja irren, aber das „E“ auf dem Kennzeichen ist freiwillig und
interessiert die BAFA eher wenig.
Ja, ist so. Der Herstelleranteil muss aber auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Kostenloses Parken (mit Parkscheibe auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten) geht hingegen nur mit dem E auf dem Kennzeichen. Also in Städten oder Gemeinden, wo es ausdrücklich so geregelt ist.
Die Politessen schauen nur ob E oder nicht.