Service Historie des MINI - Das elektronische Serviceheft F56 F55 F57 F54 F60

  • ...
    Die Online Übermittlung an MINI musste ich mit 70.-€ extra bezahlen.... :-/


    Grüsse Digedi


    (ist mein Betrag aus der F54 Abteilung, passt hier aber besser)

    Bist du denn sicher?



    BMW/Mini darf dafür kein Geld verlangen und bei A.T.U. ist das im Pauschpreis z.B. der billigsten Inspektion für 149,99 bereits enthalten:


    https://www.atu.de/shop/Servic…1-siehe-Detailseite-1ON23


    >>Sie erwartet folgender Service:



    • Sicht- und Funktionsprüfung nach Herstellervorschrift (Licht und Elektronik, Auspuff, Reifen, Karosserie und Fahrzeuginnenraum, Fahrwerk und Bremsen, Motorraum)
    • Ölwechsel mit 10W-40 A.T.U Motorenöl vom Fass und Ölfilter (Freigaben und Spezifikationen der Hersteller sind zu beachten!)
    • Wechsel des Innenraumfilters gegen einen gleichwertigen Staub- und Pollenfilters in Erstausrüsterqualität (Der Wechsel von einem Standard-Innenraumfilter auf einen Aktivkohle-Filter ist nicht im Preis enthalten.)
    • Verbindliche Eintragung ins Serviceheft und digitaler Servicenachweis ...<<

    Das kann eigentlich nicht sein, dass man dir allein, quasi doppelt 70 EUR für einen Mausklick in Rechnung stellen will.


    >>

  • Mit jedem Service den ein MINI /BMW Fahrer / Besitzer nicht beim Markenhändler / Service Partner macht geht Geld verloren. Für original Teile, Arbeitswerte u.s.w. Da ist es doch verständlich dsa die/der Hersteller sagt/en das solche Leistungen zu bezahlen sind.


    Ich kenne das System ja nicht von innen ( Service ) aber A.T.U. wird halt dafür auch was zahlen, sicherlich weniger als man den Kunden in Rechnung stellt aber das ist ja immer und überall so.


    Heißt ja nicht das ich das gut finde.

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • Mit jedem Service den ein MINI /BMW Fahrer / Besitzer nicht beim Markenhändler / Service Partner macht geht Geld verloren. Für original Teile, Arbeitswerte u.s.w. Da ist es doch verständlich dsa die/der Hersteller sagt/en das solche Leistungen zu bezahlen sind.


    Ich kenne das System ja nicht von innen ( Service ) aber A.T.U. wird halt dafür auch was zahlen, sicherlich weniger als man den Kunden in Rechnung stellt aber das ist ja immer und überall so.


    Heißt ja nicht das ich das gut finde.


    Es ist eben wie oben geschrieben und belegt:


    Es ist den Herstellern in der EU gesetzlich verboten dafür Geld zu verlangen.


    Eine verbindliche EU-Verordnung hat den Rang von nationalem Recht, sie gilt unmittelbar.


    Bei A.T.U. ist es im Service enthalten, ohne gesonderte Vergütung, s.o.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW-Mini gegen geltendes Recht verstößt.

  • Ich lese auch gerade diese Verordnung und direkt unter dem von dir zitierten Absatz heißt es:


    2. In Artikel 7 erhält Absatz 2 folgende Fassung:
    „(2) Der Hersteller bietet den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, einschließlich Transaktionsdiensten wie Reprogrammierung oder technischer Unterstützung, für eine Stunde, einen Tag, einen Monat oder ein Jahr an, wobei die Gebühr nach der Dauer des Zugangs gestaffelt ist. Zu­sätzlich zu einem zeitbasierten Zugang können Hersteller eine transaktionsbasierte Gebühr anbieten, für welche die Gebühr nach Transaktion und nicht nach der Dauer des Zugangs gestaffelt ist. Wenn die Hersteller beide Zugangs­systeme anbieten, wählen die unabhängigen Reparatur­betriebe das Zugangssystem, das sie vorziehen, also entweder das zeitbasierte System oder das transaktionsbasierte System, aus.“



    Beide Absätze sind aber nur eine Ergänzung/Änderung einer anderen Verordnung:
    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32007R0715&from=DE


    Dort gibt es den "Artikel 7 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformation" , der den Herstellern sehr wohl die Möglichkeit zur Erhebung ein Gebühr einräumt.


    Edit:
    Auch interessant: http://www.qm-neffgen.de/files/Serviceheft_Info.pdf


    Also wenn ich das richtig verstehe, muss der Hersteller die Abfrage der Serviceinformationen und den Eintrag eines Services kostenlos ermöglichen. Für den Zugang zu den Wartungsinformationen aber, also z.B. was muss bei einer Inspektion gemacht werden, dürfen sie Geld verlangen.
    Und durch den Eintrag des Services im Online-Portal des Herstellers ist er wohl erstmal nur dort. Den Eintrag im Auto selbst kann man wohl nur über die BMW Software machen - kann aber auch sein, dass das bei Fahrzeugen mit SIM Karte OTA eintragen wird.

  • ...
    Also wenn ich das richtig verstehe, muss der Hersteller die Abfrage der Serviceinformationen und den Eintrag eines Services kostenlos ermöglichen. Für den Zugang zu den Wartungsinformationen aber, also z.B. was muss bei einer Inspektion gemacht werden, dürfen sie Geld verlangen.
    Und durch den Eintrag des Services im Online-Portal des Herstellers ist er wohl erstmal nur dort. Den Eintrag im Auto selbst kann man wohl nur über die BMW Software machen - kann aber auch sein, dass das bei Fahrzeugen mit SIM Karte OTA eintragen wird.

    Ja genau, o.g. im Pauschpreis sind diese Kosten aber bereits enthalten.


    Allzu hoch können, dürfen diese Gebühren auch nicht sein:


    >>(1) Der Hersteller kann für den Zugang zu der unter diese Ver-
    ordnung fallenden Reparatur- und Wartungsinformation eine
    angemessene und verhältnismäßige Gebühr erheben; eine Gebühr
    ist nicht angemessen oder verhältnismäßig, wenn sie eine
    abschreckende Wirkung zeigt, indem der Umfang der Nutzung
    durch unabhängige Marktteilnehmer nicht berücksichtigt wird.<<


    Der Eintrag des Service im Auto selbst muss auch "unabhängigen Reparaturbetrieben" möglich sein. Und das im Gegensatz zum Abruf der Reparatur- und Wartungsinformationen völlig kostenlos, s.o. BMW darf das nicht monopolisieren. Keine Ahnung, aber es müsste eigentlich so sein, dass im digitalen Serviceheft die durchgeführte Wartung auftaucht, daneben steht aber nicht "BMW", sondern A.T.U. (?)


    Es gibt ja bloß noch das "digitale Serviceheft" im Bordcomputer, das muss also möglich sein. Spätestens beim Wiederverkauf wird das zum Thema, jeder Käufer würde es aufspiessen, wenn eine Inspektion fehlt.

  • ATU übermittelt den Service an Mini online und verlangt dafür offiziell keine Gebühr. Wenn das eine Filiale doch berechnet, grenzt das an Betrug.


    In die Servicehistorie kann aber von ATU noch nichts eingetragen werden. Das soll wohl ab Mitte 2019 möglich sein.

  • ATU übermittelt den Service an Mini online und verlangt dafür offiziell keine Gebühr. Wenn das eine Filiale doch berechnet, grenzt das an Betrug.


    In die Servicehistorie kann aber von ATU noch nichts eingetragen werden. Das soll wohl ab Mitte 2019 möglich sein.

    A.) auf der Rechnung steht das natürlich nicht das das die Übermittlung extra kostet ABER ich hatte nach der Inspektion bzw. den kosten Gefragt für die Inspektion ein Betrag von XX genannt, dann waren wir am MINI er fragt nach meinem Scheckheft, ich sagt das gibt es nur digital, darauf hin kam "ohhhh also müssen wir das da dann eintagen/austragen hmmm"....und dann war der Betrag auf einmal 70.-höher


    B.) Wenn ATU das nicht in die Servicehistorie eintragen kann wie soll ich dann beweisen das der Service gemacht ist :-/

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    vorher R50 Cooper, R53 Cooper S, R60 Countyman Cooper S, F56 Cooper S nun zur Nr.5 F54 Clubman Copper S 8o