Diskussion rund Kfz-Steuer MINI F56, inkl. Effizienzklasse, CO2- und Verbrauchsangaben

  • Habt ihr schon etwas zu den Neuen Kfz Steuern gelesen/gehört

    Zitat aus Autobild 10.11.17:


    "Neuberechnung der Kfz- Steuer ab 1.September 2018: Betroffen sind Autos, die ab diesem Stichtag eine neue Typenzulassung bekommen. Die Abgaben können ... steigen, da das bisherige NEFZ-Prüfverfahren durch die WLTP - Norm ersetzt wird. Diese bringt ... häufig höhere CO2-Werte. Folge: höhere Kfz-Steuern. Von September 2019 an gelten die neuen Regeln für alle neu zugelassenen Autos."

    Mein F55 Cooper - "Sterling" - wurde am 11.02.19 in Oxford gebaut, ist am 22.02. beim Händler eingetroffen und seit 05.03.19 glücklich bei mir.

  • Der Stichtag 01.09.18 rückt näher. Zeit, das Thema mal wieder aufzugreifen, zumal die Steuer auf Grundlage WLTP richtig ins Geld gehen wird, da jedes Gramm Co2/km Mehrverbrauch mit 2,- € zu Buche schlägt.
    Schwer nachzuvollziehen, dass ich dann mit einem MINI modernster umweltgerechter Bauart mit Partikelfilter deutlich mehr Steuern zahle, als für einen mit schlechteren Emissionswerten, der 2014 zugelassen wurde.


    Der ADAC schreibt dazu:
    " Da der WLTP-Messwert i.d.R. höher ist als der NEFZ-Wert des gleichen Modells, wird die Kfz-Steuer bei Erstzulassung eines Fahrzeuges ab 1. September 2018 höher sein als für Fahrzeuge des gleichen Modells, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden.", der vollständige Artikel unter:
    https://www.adac.de/infotestra…293690&SourcePageId=27045


    Interessant auch, was das Finanzministerium dazu schreibt:
    https://www.bundesfinanzminist…5-10-zoll-kfz-steuer.html
    "Das Bundesministerium der Finanzen wird die Auswirkungen des Wirksamwerdens der CO2-Werte nach WLTP auf die Kraftfahrzeugsteuer nach einer Erfahrungszeit von 12 Monaten prüfen und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über das Ergebnis unterrichten."


    Dann besteht ja noch Hoffnung :)


    Michael @Der Anwalt, wenn Du einverstanden bist, könnte man den Thread jetzt besser ändern in "Neue Kfz-Steuern für Erstzulassungen ab 01.09.2018"

    Mein F55 Cooper - "Sterling" - wurde am 11.02.19 in Oxford gebaut, ist am 22.02. beim Händler eingetroffen und seit 05.03.19 glücklich bei mir.

  • Schwer nachzuvollziehen, dass ich dann mit einem MINI modernster umweltgerechter Bauart mit Partikelfilter deutlich mehr Steuern zahle, als für einen mit schlechteren Emissionswerten, der 2014 zugelassen wurde.

    Was ist daran schwer nachzuvollziehen?


    War ja jetzt schon ein paar mal das zu einem gewissen Stichtag die "Freimenge" CO2 herabgesetzt wurde. Jetzt ändert man halt mal die Messmethode statt der Zahl.


    Dumm ist nur das es dann 2021 auf 95g geht.


    IMO wäre es eh sinnvoller darüber hinaus zu staffeln, also 0-95 ->0€ 96-120 ->2€ 120-150->3€ dann ist es mit dem Suff und PS Wahn auch bald vorbei.

  • @Skipper klar kann man gerne umändern :thumbup:


    Micha


    Ist dann auch schneller zu finden und verständlicher

    Einmal editiert, zuletzt von Der Anwalt ()

  • Moment... Weiter oben stand in einem Zitat was von Typenzulassung, nicht Einzelzulassung.
    Der selbe Mini wird also am 29.8. Gleich viel Steuern kosten wie am 2.9.
    Erst wenn ein neues Modell am Markt kommt wird sich was ändern.


    Wenn der "neue" JCW F54 Anfang 2019 kommt mit den 300ps, der wird dann jedenfalls teuer werden.

    Ich muss nichts kompensieren. Ich fahre einen MINI.

  • klar kann man gerne umändern

    danke :)

    Hab den Titel angepasst

    danke :0006:

    Moment... Weiter oben stand in einem Zitat was von Typenzulassung, nicht Einzelzulassung.
    Der selbe Mini wird also am 29.8. Gleich viel Steuern kosten wie am 2.9.
    Erst wenn ein neues Modell am Markt kommt wird sich was ändern.

    aufmerksam gelesen, Du meinst wahrscheinlich diese Stelle:
    " Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die nach NEFZ typgenehmigt wurden und die ab 1. September 2018 noch mit Ausnahmegenehmigung bis 30. August 2019 erstmalig zugelassen werden können, wird weiterhin der CO2-Wert nach NEFZ für die Steuerbemessung verwendet. "
    Dein Gedanke war mir auch gekommen, habe ihn aber wieder verworfen und nicht nachgefragt, weil es ja bis zum Modellwechsel eine laufende Produktion ist, also wohl keine "Lagerfahrzeuge (End-of-Series)" sind. Allerdings hast Du Recht, die aktuelle Baureihe wurde noch nach NEFZ typgenehmigt, vielleicht erwirkt MINI ja tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung =O:0002:

    Mein F55 Cooper - "Sterling" - wurde am 11.02.19 in Oxford gebaut, ist am 22.02. beim Händler eingetroffen und seit 05.03.19 glücklich bei mir.

  • k.A. ob man das so auslegen kann, aber eine Typengenehmigung ist in meinem Verständnis was anderes als eine Fahrzeugzulassung.
    Jedes Mini-Modell mit jeder Motorkombi ist quasi ein Typ.
    Eigentlich müsste ja sogar ein Facelift hier noch drunter fallen, da es keine nennenswerte Leistungssteigerung gibt. (So ich mitbekommen habe hat der Cooper dann 140 statt 136PS).
    In AT ist es ja so, daß eine Leistungssteigerung ab 5% genehmigt werden muss.


    Wenn aber Anfang 2019 ein F54 mit neuem Motor raus kommt und 300PS, dann wird das wohl so nicht durch gehen.


    In der 4ten Generation werden dann aber alle schon nach der neuen Grundlage berechnet.



    Wenn das Ganze wirklich nach der Typengenehmigung läuft!


    In AT wurde damals ja die Berechnung der CO2 Steuer zu einem Stichtag für Neuzulassungen umgestellt.

    Ich muss nichts kompensieren. Ich fahre einen MINI.