Nochmal, Klartext es soll eine original verbaute JCW Anlage unter einem Cooper S verbaut werden, keine Zubehöranlage ( Klappe) und dafür soll es dann eine Freigabe geben.
Na da bin ich ja mal gespannt würde ja allem Verstand widersprechen. Also wenn die ansatzweise das verändert was Sie beim R5x verändert hat. müssten sich 100tds von Klappenanlagen Käufern bei BMW das Geld zurückholen.
Eine originale Serienanlage eines JCW soll unter einen S. Ganz genau.
Kein Zubehör, keine Klappe, alles von BMW.
Ich will ja eben KEINE Klappenanlage. Die sind mir persönlich viel zu laut und zu teuer.
Und die Freigabe heißt nur, dass sie an einen S passt ohne weitere bauliche Veränderungen und da nicht lauter ist als an einem JCW. Da nix am KAT geändert wird, gibt es auch keine Probleme bei der AU.
Sie wird am Ende vermutlich etwas leiser sein als bei einem JCW und etwas lauter als der S ist, was auch nicht schwer ist.
Und da sowohl der Mensch beim TÜV als auch der Mensch von Mini guter Dinge waren das es kein Problem werden sollte, bin ich gerade davon überzeugt, das ich die dann auch offiziell eintragen kann. Für kleines Geld ohne eine teure Einzelabnahme.
Dann ist alles legal und keiner kann mir was.