Habe meine "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" hochgeladen und habe eine Bestätigung als PDF über den Eingang des Dokumentes speichern können, seitdem nichts...
Das war am 13.05.2021
Habe meine "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" hochgeladen und habe eine Bestätigung als PDF über den Eingang des Dokumentes speichern können, seitdem nichts...
Das war am 13.05.2021
Jetzt habe ich anscheinend einen Tag zu früh geschrieben. Heute ist erfreulicherweise die Bewilligung per Post gekommen. Dementsprechend waren es jetzt knapp 9 Wochen.
[Achtung! OT!] Da ist das Land NRW nicht ganz so fix und zuverlässig ... mein am 21.12.2020 eingereichter Verwendungsnachweis für die Wallbox-Förderung wurde mit Schreiben vom 05.05.2021 bestätigt. Mit einer Auszahlung soll ich dann in den kommenden 4 Wochen rechnen ...
[nochmal OT] 4 Wochen nach dem 05.05.2021 wäre zwar nach meiner Rechung der 02.06.2021 gewesen ... aber mit Datum 21.06.2021 ist das Geld dann auch mal bei mir angekommen ...
Hallo zusammen,
wir sind seit zwei Wochen stolze Besitzer eines jungen gebrauchten Cooper SE - getauft auf den Namen MrBeam - und es macht wirklich richtig Spaß, rein elektrisch zu fahren. Nachdem der Händler (Werksniederlassung BMW Mini) jetzt auch das DAT „Gutachten für elektrisch betriebene Gebrauchtfahrzeuge“ geschickt hat, habe ich alle Dokumente zusammen und möchte gern die Förderung in Anspruch nehmen. Allerdings bin ich durch die rege Diskussion hier und den Videobeitrag von NextMove ziemlich verunsichert, da auf der Original-Rechnung von BMW nur der Begriff „Nachlass“ für den Umweltbonus des Herstellers erscheint, eine Umbenennung ist laut Verkäufer nicht möglich. Alle Beiträge zum Wording hier und im Video scheinen sich auf Neufahrzeuge zu beziehen. Meine Frage: hat jemand bereits Erfahrungen gemacht mit der Beantragung der Förderung eines Gebrauchten mit der entsprechenden Rechnung von BMW? Besten Dank für eure Tipps!
Wer war denn der Vorbesitzer des Wagens bzw. warum hat dieser die 9.000 Euro Förderung nicht in Anspruch genommen?!?
Wer war denn der Vorbesitzer des Wagens bzw. warum hat dieser die 9.000 Euro Förderung nicht in Anspruch genommen?!?
Das Fahrzeug war ein Werksdienstwagen von BMW. Hersteller sind von der Förderung ausgeschlossen, daher wird beinErstzulassung kein Antrag gestellt.. n meiner Bestellung steht auch „Fahrzeug ist für Innovationsprämie berechtigt: der Herstelleranteil des Umweltbonus ist im Nachlass abgebildet.“ In der Rechnung selbst aber nur der Hinweis in Form des Wortes „Nachlass“, daher meine Frage.
Ich glaube, bei Gebrauchten kommt es gar nicht auf den ausgewiesenen Herstelleranteil an.
Bruttolistenpreis des Basismodells |
35.000 Euro |
+ Sonderausstattung (brutto), ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen |
12.000 Euro |
= Bruttogesamtfahrzeugpreis |
47.000 Euro |
80% des Bruttogesamtfahrzeugpreises |
37.600 Euro |
- Herstelleranteil (brutto) |
2.975 Euro |
= Schwellenwert (brutto) |
34.625 Euro |
Förderfähig (mit 5.000 Euro) wäre in dem Beispiel oben das Fahrzeug nur, wenn der Käufer maximal diese 34.625 Euro (brutto) bezahlt hat.
Genau um den Betrag „Herstelleranteil 2.975 €“ geht es, der muss nachgewiesen werden, zusätzlich zu dem Rabatt von 20% für den Gebrauchten. In der Musterrechnung auf der BAFA-Seite (hier von Mercedes-Benz) ist es in der Rechnung als Umweltbonus benannt, also ausdrücklich der Nachlass zum Erreichen der Förderfähigkeit. Steht dort wie bei mir nur „Nachlass“ könnte es Probleme geben, in einem Skoda-Forum habe ich Ähnliches gelesen. Und da man nicht mehr nachbessern darf bei der Rechnung kann dieses eine Wort am Ende 5.000 € haben oder nicht haben bedeuten ?
Warum muss der nachgewiesen werden?
Es kann ja auch sein, dass die Original-Rechnung vom ersten Kauf (auf der der Herstelleranteil der Förderung ausgewiesen wurde) nicht vorliegt, dann muss - so wie ich das verstehe - das DAT Gutachten und das "Nachweispaket" ausreichend sein.
Auf der Rechnung für den zweiten Kauf wird ja nicht nochmal der Herstelleranteil gewährt ...
Welche Unterlagen verlangt der Antrag?
Der Antrag muss elektronisch gestellt werden. Anträge die postalisch eingehen, können nicht bearbeitet werden. Im Online-Portal müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kauf
- die Rechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
- Nachweispaket bei Gebrauchtwagen: Im Falle einer Zweitzulassung zusätzlich durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigte Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern
Die Musterrechnung der Bafa (Mercedes-Benz) bezieht sich auf den Kauf eines Neuwagens.
Die Gebrauchtwagen-Rechnung ist ja nur der Nachweis, dass der Gesamt-Kaufpreis unter dem (weiter oben) errechneten Schwellenwert liegt und somit überhaupt erst eine Förderfähigkeit vorliegt.