Gelöscht, weil falscher Thread…
Förderung MINI Cooper - Umweltprämie Kaufprämie - 2022 2023 BAFA Umweltbonus Antrag - MINI SE Innovationsprämie beantragen
-
-
Aktuelle Erfahrung zur Dauer:
EZ 10.03.22
Übergabe + Antrag 23.03.22
Wahrheitsgemäße Angaben 24.03.22
Bescheid 14.04.
Eingang auf Konto 02.05.22
Find ich in Ordnung. 5,5 Wochen von Antrag bis Auszahlung
-
ja, die sind momentan wirklich schnell, 3 Wochen bis zur Bewilligung und noch eine Woche bis Auszahlung bei mir
-
Kündigen die das denn eigentlich an, wenn der Topf langsam leer wird?
Ich habe beispielsweise den SE nur aufgrund der Förderung bestellt…und jetzt verzögert sich alles.
-
Bei mir:
25.04: Auto angemeldet und Antrag gestellt
27.04: Auto abgeholt und Rechnung hochgeladen
30.05: Geld auf dem Konto
-
Kündigen die das denn eigentlich an, wenn der Topf langsam leer wird?
Ich habe beispielsweise den SE nur aufgrund der Förderung bestellt…und jetzt verzögert sich alles.
Final bestätigt hat das bisher niemand aber wie es scheint, hat die Förderung diesmal nur ein Ablaufdatum, keine Ablaufsumme. Das ist zwar eigentlich ungewöhnlich für so eine Förderung aber das scheint der Stand zu sein.
Ansonsten nein, sowas wird eigentlich nicht vorher angekündigt. Siehe KfW Forderung für energiesparende Häuser, die von einem Tag auf den anderen Weg war
-
Bei der aktuellen Verfügbarkeitslage von E-Autos muss die Bundesregierung keine Angst haben, dass der Topf irgendwann mal leer sein wird bevor die Förderung ausläuft ...
-
Bei der aktuellen Verfügbarkeitslage von E-Autos muss die Bundesregierung keine Angst haben, dass der Topf irgendwann mal leer sein wird bevor die Förderung ausläuft ...
Die werden sich die Kohle dann eben selbst einstecken.
-
Das hoffe ich doch ... schonmal überlegt wer dieser "Staat" eigentlich ist?
-
Moin zusammen,
Unser Mini ist im Zulauf zum Händler.
Nun wird der kleine auf mich zugelassen, meine Frau ist Leasingnehmer.
Laut FAQ der BAFA ist es kein Problem das Ich als Halter die BAFA-Prämie beantrage und meine Frau Leasingnehmerin ist.
Zitat:
Muss die Halterin oder der Halter das Fahrzeug auch erworben haben?
Nein, antragsberechtigt ist diejenige Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen wird. Dabei ist es unerheblich, wer das Fahrzeug erwirbt oder als Leasingnehmerin bzw. als Leasingnehmer geführt wird
Hat schon jemand diese Situation gehabt und kann das bestätigen? Würde ungern auf die Förderung verzichten.
Gruß Tim