Mitteilung der BMW Pressestelle zur BAFA-Prämie:
„Grundsätzlich geht es immer um eine Einzelfallprüfung der Kundenorder durch den Vertragspartner/ den ausliefernden Händler. Das geschieht in der Regel auch in enger Abstimmung mit der BMW AG. Für durch den Vertragspartner bestätigte Bestellungen mit einem auch durch die BMW AG bestätigten rechtzeitigen Produktionstermin (der ausreichend Zeit für eine Zulassung in 2022 einräumt) wird die BMW AG aus Kulanz den Umweltbonus (Hersteller- und Bundesanteil) ersetzen, sollte die Produktion sich doch verschoben haben und eine Auslieferung im Jahr 2022 nicht mehr möglich sein. Oberstes Ziel ist es allerdings, dass alle für 2022 zugesagten Fahrzeugauslieferungen auch in diesem Jahr stattfinden. Sollte allerdings bei der Bestellung des Fahrzeuges bereits klar gewesen sein, dass eine Auslieferung in 2022 nicht mehr möglich ist, dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Kompensation durch den BMW Händler und/oder die BMW AG.“