- bestellt am 21.02.2022 bei großem BMW/MINI Händler mit mehreren Niederlassungen in Deutschland
Mich würde interessieren, ob das eine große Kette mit Fluss im Namen ist.
- bestellt am 21.02.2022 bei großem BMW/MINI Händler mit mehreren Niederlassungen in Deutschland
Mich würde interessieren, ob das eine große Kette mit Fluss im Namen ist.
Nein, meines Wissens kein Fluss im Namen !
Alles anzeigenHallo zusammen,
habe mich hier extra neu angemeldet (bin aber seit längerer Zeit schon lesend hier dabei) um meine "Geschichte" der MINI SE Bestellung zu teilen:
- bestellt am 21.02.2022 bei großem BMW/MINI Händler mit mehreren Niederlassungen in Deutschland
- Essential mit wenigen Extras aber Schiebedach !
- voraussichtlicher Liefertermin (schriftlich am 23.02.2022 per AB erhalten): August 2022
- im Mai hier im Forum von den Optionspaketen PREMIUM / PREMIUM plus erfahren
- da vom Händler keine Reaktion/Info erhalten den Verkäufer Ende Mai angerufen: Antwort: "... alles im grünen Bereich, melden Sie sich im Juni/Juli noch mal"
- bis Ende Juli keine Info vom Händler erhalten ... am 29.07. dort erneut angerufen
- Reaktion am 29.07.: "... oh da ist wohl etwas schiefgelaufen, ich muss das prüfen und melde mich"
- vorgestern jetzt eine neue AB erhalten: 5.000€ Mehrpreis mit Premium plus Paket (obwohl es nach Liste "nur" 4.900€ sind)
- zusätzlich die telefonische Mitteilung, dass er 2022 nicht mehr geliefert wird, ich die Bestellung aber gern kostenfrei stornieren kann .,,
PREMIUM Automobile & Service von BMW/MINI ... Dankeschön !
Den gleichen Ärger habe ich aun auch. Mein Anwalt wird nun folgendes machen: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin den Händler per Einschreiben auffordern binnen 2 Wochen zu liefern. Nach den 2 Wochen kann ich dann vom Vertrag zurücktreten und Schadensesatz (25% des Kaufpreises) zuzüglich 5% Verzugsschaden geltend machen. Wenn der Mini also teurer geworden ist und/oder es die staatliche Prämie nicht mehr gibt, muss der Mini-Händler zahlen. Holgi: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, einfach zum Anwalt gehen
Den gleichen Ärger habe ich aun auch. Mein Anwalt wird nun folgendes machen: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin den Händler per Einschreiben auffordern binnen 2 Wochen zu liefern. Nach den 2 Wochen kann ich dann vom Vertrag zurücktreten und Schadensesatz (25% des Kaufpreises) zuzüglich 5% Verzugsschaden geltend machen. Wenn der Mini also teurer geworden ist und/oder es die staatliche Prämie nicht mehr gibt, muss der Mini-Händler zahlen. Holgi: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, einfach zum Anwalt gehen
Bin gerade keine Rechtsgelehrter aber welcher Schaden ist denn entstanden wenn nichts geliefert wurde. Deinem Anwalt kann es ja egal sein ( Die Vers zahlt Ihn ja) , bzw. Wie ist der Händler denn auf diese Forderung eingestiegen bzw. gibt es schon ein Feedback.
flowerpower ja Berichte bitte weiter…Anwälte erzählen viel …
Den gleichen Ärger habe ich aun auch. Mein Anwalt wird nun folgendes machen: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin den Händler per Einschreiben auffordern binnen 2 Wochen zu liefern. Nach den 2 Wochen kann ich dann vom Vertrag zurücktreten und Schadensesatz (25% des Kaufpreises) zuzüglich 5% Verzugsschaden geltend machen. Wenn der Mini also teurer geworden ist und/oder es die staatliche Prämie nicht mehr gibt, muss der Mini-Händler zahlen. Holgi: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, einfach zum Anwalt gehen
Schadenersatz? Für was denn bitte?
Lass dir nicht so einen Quatsch vom Anwalt erzählen.
Bin jetzt kein Jurist, aber dass Schadensersatz reingeschrieben wird - glaube ich ist üblich.
Liegt dann natürlich am Kunden, den entstandenen Schaden nachzuweisen und auch zu beziffern und auch darzustellen, dass er nicht überzogen ist.
Ich denke, dass die Pauschale für den Schadensersatz verwendet wird, um einen Streitwert zu definieren, nach dem dann Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden.
Schaden kann entstehen, wenn z.B. ein Ersatzfahrzeug bezahlt werden muss, oder teurer weil sofort verfügbar woanders gekauft wird usw.
Hatte Unfug geschrieben 🤷
Das Thema hatten wir doch in diesem Fred schon mal. Ein Schaden muss nicht zwingend per Rechnungen nachgewiesen werden. Ein "Schaden" im rechtlichen Sinn entsteht auch dann, wenn ein Landwirtschaftliches Gerät im Wert von 60.000€ auf ebay für 51€ versteigert wurde und der Verkäufer sich weigert, zu liefern. Der vom Verkäufer an den Käufer zu zahlende Schadensersatz beträgt dann 59.949 €
Das ist ein altes Urteil, wurde aber seitdem mehrfach in der Sache bestätigt. Versteigerung unter Wert und Nichtlieferung resultieren in einem Schaden des Käufers in Höhe der Differenz aus Wert und Preis. Dazu zählen zum Beispiel auch bei einem Höchstgebot von 1€ vorzeitig abgebrochene eBay Auktionen. Einfach mal nach ebay Schadenersatz bei Google suchen.
Ebay Schadenersatz - Google Suche
Übertragen auf die Situation mit Mini bedeutet das:
Ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung wurde von Mini zu einem Preis von z.B. 35.000€ verkauft. Mini weigert sich jetzt, das Fahrzeug zu diesem Preis zu liefern und will stattdessen jetzt 40.000€ haben.
Das heißt der durch den Käufer bestellte Mini hätte heute einen Wert von 40.000€ und wurde eigentlich zu einem Preis von 35.000€ verkauft. Unabhängig davon, ob der Käufer ihn nun zu diesem Preis abnimmt, oder nicht, ist ihm im rechtlichen Sinn ein Schaden von 5.000€ entstanden. Und das ist der reine materielle Schaden vom Wert des Kaufgegenstandes. Tatsächliche, nachweisbare Schäden wie z.B. Mietwagen für die Überbrückung bis zur Lieferzeit eines anderen, neu bestellten Autos, Anwaltskosten, eventuelle Wegekosten usw. können da noch on top kommen. Pauschal 25% des Kaufpreises werden eher nicht erfolgreich sein aber mit irgendeiner Forderung muss man ja erstmal anfangen.
Inwiefern AGB sowas ausschließen können ist dann Sache der Gerichte. Prinzipiell ist aber die Schadenersatzforderung erstmal nicht völlig ungerechtfertigt.
Allerdings ist die staatliche Förderung üblicherweise nicht Bestandteil des Kaufvertrages und damit auch erstmal nicht von Mini einklagbar würde ich sagen.
So sind die AGBs in meinem Kaufvertrag: