Sagt mal eine Frage… ich habe wie schon geschrieben bei meinem Händler am 28.1 einen Vorvertrag unterschrieben, den der Verkäufer auch unterschrieben hat… eine AB habe ich nie bekommen… bedeutet das, dass ich nicht mehr an den Vertrag gebunden bin? ...
Nach meinen Kenntnissen ist ein Vorvertrag eine verbindliche Willens-/Absichtserklärung, dass Du ein Auto kaufen möchtest, aber z. B. noch Details dazu ungeklärt sind. Erst mit einem anschließenden Kaufvertrag bestellst Du konkret das Auto. Somit kann ich mir gut vorstellen, dass Du auf einen Vorvertrag keine Auftragsbestätigung bekommst, sondern erst nach dem Kaufvertrag (den es scheinbar noch gar nicht gibt).
Meines Wissens bist Du an einen Vorvertrag genauso gebunden, wie an einen Kaufvertrag und kannst ihn nicht einfach "unter den Tisch fallen lassen". Die genauen Einzelheiten solltest Du eigentlich Deinen Unterlagen (dem Kleingedruckten) entnehmen können.