Danke Oli @Chucky101
Mein Post gilt nur für gekaufte Mini ab 2 Jahre
Ja ja man stellt eine genaue Frage und dann kommt so eine Antwort
Danke Oli @Chucky101
Mein Post gilt nur für gekaufte Mini ab 2 Jahre
Ja ja man stellt eine genaue Frage und dann kommt so eine Antwort
Die Frage ist am Ende, ob die Eigenschaft "scheckheftgepflegt" auch die elektronischen Einträge umfassen muss. Mal sehen, wann das mal vor Gericht geklärt wird.
Für mich wäre ein Gebrauchtwagen ohne diese Einträge nur halbgar was die Scheckheftpflege angeht.
Und die elektronischen Einträge sind fälschungssicher (würde ich sagen), da hier eine online Verbindung zur BMW Zentrale zwingend ist und diese den Eintrag freischaltet. Das macht Tachomanipulationen fast unmöglich.
Ja ja man stellt eine genaue Frage und dann kommt so eine Antwort
Sag einfach danke Die Antwort hast du ja bekommen und so genau war deine Frage nun auch wirklich nicht gestellt. Da hilft jeder so gut er kann.
Alles anzeigenDa wäre ich extrem vorsichtig
Die Frage ist zunächst einmal, bei welchem Leasinggeber geleast wird/wurde @Panviman.
Je nachdem, kann es durchaus Diskussionen geben, denn der MINI gehört dem LG und nicht Dir.
Von daher würde ich dringend dazu raten,
das OK vom Leasinggeber einzuholen...
Vermutlich stört sich - bei fachmännischer Arbeit - Niemand daran.
Die Hand würde ich dafür aber nicht ins Feuer halten.
Der Serviceeintrag wird also selbständig berechnet und gibt an wann die Bemsbeläge gewechselt werden müssen.
Dabei frage ich mich, ob das auch mit der tatsächlichen Abnutzung übereinpasst. Vielleicht hätte ich bis zum Verschleißmelder noch Zeit.
Und um den Serviceeintrag für die Bremsbeläge zu machen, muss wieder eine Meldung nach München gehen?
Ich kenne das von anderen Herstellern nur so, dass die Bremsbeläge nichts mit dem Serviceheft zu tun haben und bei Erreichen der Verschleißgrenze getauscht und nicht dokumentiert wird. Daher ist auch unerheblich, wer die Bremsbeläge tauscht.
Einige Service Sachen kann man wohl einfach resetten.
Was im elektronische Heft gespeichert wird kann ich nicht sagen.
Wichtigste ist dass die Flüssigkeiten in Zeit gewechselt werden.
Der Serviceeintrag wird also selbständig berechnet und gibt an wann die Bemsbeläge gewechselt werden müssen.
Dabei frage ich mich, ob das auch mit der tatsächlichen Abnutzung übereinpasst. Vielleicht hätte ich bis zum Verschleißmelder noch Zeit.
Und um den Serviceeintrag für die Bremsbeläge zu machen, muss wieder eine Meldung nach München gehen?
Ich kenne das von anderen Herstellern nur so, dass die Bremsbeläge nichts mit dem Serviceheft zu tun haben und bei Erreichen der Verschleißgrenze getauscht und nicht dokumentiert wird. Daher ist auch unerheblich, wer die Bremsbeläge tauscht.
Genau - das ist auch hier nicht wesentlich anders. Ich verstehe es so:
Im Unterschied zu BMW wird bei Mini F56/54/55/57 nicht eine Restlaufzeit angezeigt, solange Bremsverschleissanzeige noch nicht an-/durchgeschliffen.
Erst dann meldet sich die Serviceanzeige. Diese gibt eine Restlaufzeit an, die aber je nach Bremsanforderung nur als grobe Vorgabe genommen werden sollte.
Das Wechseln kann theoretisch jede Werkstatt machen, sofern Leasinggeber einbezogen wurde. Es ist nur der Original Verschleissanzeiger auf einer Seite als Ersatz notwendig. Dann lässt sich das System einfach resetten. Danke @Niekcarfreak
Ins elektronische Serviceheft wird nach meinem Wissen überhaupt nichts zu den Bremsbelägen abgelegt.
Nur Bremsflüssigkeitswechsel - der schon. Der ist zum Glück nicht so häufig notwendig wie die Beläge.
Ich habe vorne die Beläge wechslen lassen beim Mini Handler vorher ein Anzeige kam.
Dann müss kein Verschleissanzeiger getauscht werden.
Nür Beläge und Arbeit sind berechnet.
@Niekcarfreak Das ist ganz clever - hat schon @Big-J berichtet - Wechsel bevor der Verschleissanzeigedraht durchgeschliffen wurde - das hab ich noch nicht geschafft
Hat der Höndler gesehen, dass nicht mehr viel übrig ist? - Mit Hebebühne ohne Felgen-Demontage möglich?
Ich habe selber geguckt vor die Urlaub letztes Jahr und gesagt gegen Werkstatt dass ich neue Beläge woll.