Mal so in die Runde gefragt.
Ist es üblich, daß man bei Werkstattaufenthalten bei denen eine Leistung über Gewähleistung erbracht wird, absolut keine Unterlagen bekommt?
Also keine Kopie des Auftrages mit der Fehlerbeschreibung, kein Eintrag in dem elektronischen Serviceheft oder anderes, woran man erkennt, was wann gemacht wurde?