JCW John Cooper Works Bremse und Fahrwerk - Optionen JCW PRO für MINI F56 F55

  • Prima gib mal die # vom Getriebe Öhlküher Autom )))) muss man wahrscheinlich ein Austauschgetriebe nehmen, ach was ist mit dem ProKit Auspuff gibt es den schon ohne Software ?

  • Ich würde davon ausgehen, dass es sich hierbei wie bei allen anderen Teilen von BMW/MINI um eintragungsfreie Bauteile handelt.
    Die Abnahme und "Zulassung" hat MINI dabei schon für die Teile eingeholt und damit können sie ohne weitere Vorstellung an den Autos verbaut werden, die MINI hat abnehmen lassen.


    Dies bedingt in der Regel, dass man immer noch komplette Teile verbauen darf. Sprich nur die Federn aus dem Pro-Fahrwerk haben keine Abnahme und man muss zum TÜV, wie bei jedem anderen Bauteil.


    Aufgrund der deutlich geänderten Optik, empfiehlt es sich aber immer eine Kopie des Autrages zum Einbau dabei zu haben, denn damit kann man eventuellen Diskussionen mit der Rennleitung entgehen.

    Die BMW-Kundenbetreuung lies sich, nach langem hin und her, die Aussage entlocken, dass das Fahrwerk mit mitgeliefertem Teilegutachten eingetragen werden muss.

  • Das Fahrwerk muss eingetragen werden.


    1. Mich würde interessieren wie es sich mit der Höhenverstellung verhält. Bei den meisten Nachrüstfahrwerken die höhenverstellbar sind, wird seitens des TÜV eine feste Höhe eingetragen..
    Hat jemand ein solches Gutachten?


    2. Bei einem werksseitig ausgelieferten Fahrwerk scheint es eine solche Einschränkung nicht zu geben..
    Oder steht diesbezüglich was in der Zulassungsbescheinigung ?


    3. Es wäre interessant beides ins Forum zu stellen um ggf. einer Unterlage für die Eintragung zu haben, das diese Verstellung werksseitig vorgesehen ist ?


    Zum Klappenauspuff: Sie sollen im Nachrüstbereich in nächster Zeit verboten werden.... (Quelle:
    TÜV Mitarbeiter)

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt...........
    Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen - Henry Ford

    Einmal editiert, zuletzt von TouchS ()

  • Das Fahrwerk muss eingetragen werden.


    1. Mich würde interessieren wie es sich mit der Höhenverstellung verhält. Bei den meisten Nachrüstfahrwerken die höhenverstellbar sind, wird seitens des TÜV eine feste Höhe eingetragen..
    Hat jemand ein solches Gutachten?

    Es ist ein ganz normales Teilegutachten, wie bei den anderen Gewindefahrwerken. Höhenangabe steht im Gutachten und wird auch mit eingetragen, außerdem wird ein Manipulationsindikatorlack mitgeliefert, der in der eingestellten Höhe auf das Gewinde aufgetragen wird.


    2. Bei einem werksseitig ausgelieferten Fahrwerk scheint es eine solche Einschränkung nicht zu geben..
    Oder steht diesbezüglich was in der Zulassungsbescheinigung ?

    Es gibt dieses Fahrwerk ab Werk ja nicht.

  • Mein neuer JCW soll auch das Works Pro bekommen. Der Kostenvoranschlag meines BMW Händlers hat mich allerdings umgehauen: 2565,87 EUR!!!
    Das sind ja ca. 1300,- für Einbau und Einstellung. Gibt es da andere Erfahrungswerte, da ich das Fahrwerk schon beim Vertragshändler einbauen lassen wollte.



    Gruß an die Gemeinde