...Wäre Mal interessant wie es mit der DSGVO aussieht...
Die Juristen sprechen hier in der Diskussion von „berechtigtem Interesse“, d.h. der Datenerhebende muss nachweisen, dass die Daten für einen definierten Zweck verwendet werden. Das geht oft „unkritisch“ aus, wenn keine personenbeziehbare Daten (die FIN/VIN gehört da nach meinen Erfahrungen dazu) erhoben werden. Sprich: Anonym = gut, sonst = nicht gut... werden wir evtl. erfahren, denn hier wird es Klagen geben