Nö.
Das kann man so nicht stehen lassen. Wird das Fahrzeug gewerblich genutzt, kann es ins Betriebsvermögen übergehen und dann ergeben sich durch aus steuerliche Vorteile.
Aber das sollte hier nicht das Hauptthema sein.
BTT:
Wenn man einen Reimport erwirbt, der bei einem Händler im Inland übergeben wird, kann man in der Regel nicht den gleichen Service erwarten wie er einem Direktkunden gegenüber erbracht wird.
Das sollte man in die Überlegungen mit einfließen lassen.