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Darüber hinaus verstehe ich dann nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage die Polizei EWG-Anlagen (wenn mehr DB als im Fahrzeugschein) still legen kann ??? Wo steht das in der StVZO geschrieben?
Was sagt Ihr dazu? / Versteht Ihr das anders?
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hmmmm nach 3-10 durchlesen verstehe ich das dann auch so, nur ich denke wenn die Polizei einen Grund hat dich anzuhalten um unsere Minis zu überprüfen und Abweichungen feststellt, dann haben sie schon das Recht eine weitere Überprüfung anzuordnen, so denke ich. Wenn ich mir dann vorstelle das das nachts um drei Uhr ist und ich den Ordnungshütern den o.g. Absatz zitiere Hab ich bestimmt die Arschkarte gezogen. Recht haben und recht bekommen..... schwierig