Umfrage: Mini JCW PRO Klappenabgasanlage (2019)

  • Wie auch immer :D
    Ich war schlussendlich nicht dabei und kann dazu nichts sagen was dort genau ablief.


    Wollte nur die Sensibilität der Gesetzeshüter zu dem Thema gerade in Großstädten damit nochmal unterstreichen :)


    Klappe zu...kein rumgepose in der City und es wird auch niemanden jucken :thumbup:

  • Danke für eure Rückmeldung.
    Aber ich sehe, dass die meistens von euch, die die JCW Pro aktuell fahren auch noch eine Eintragung aus der Vergangenheit haben. Das macht das Argumentieren bei einer Kontrolle natürlich einfacher.


    Gibts es denn auch jemand, der die JCW Pro NICHT eingetragen hat und mit dieser schonmal in eine Kontrolle geraten ist oder durch den TÜV kam/nicht kam?


    LG
    Chriz

  • Danke für eure Rückmeldung.
    Aber ich sehe, dass die meistens von euch, die die JCW Pro aktuell fahren auch noch eine Eintragung aus der Vergangenheit haben. Das macht das Argumentieren bei einer Kontrolle natürlich einfacher.


    Gibts es denn auch jemand, der die JCW Pro NICHT eingetragen hat und mit dieser schonmal in eine Kontrolle geraten ist oder durch den TÜV kam/nicht kam?


    LG
    Chriz

    Was willst du Argumentieren, entweder du hast sie drunter dann ist sie eingetragen und alles ist o.k. oder du hast sie drunter und sie ist nicht eingetragen, dann wird dir der nette Herr der Rennleitung ein entsprechendes Papier in die Hand drücken. Und du darfst evtl. in den Genuss einer Mercedes Benz Fahrt kommen ( Taxi). Oder bekommst einen Mängel Beleg. Liegt wahrscheinlich an den Kollegen die dich angehalten haben und da gibt es ja auch regionale Unterschiede.

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • Das ist doch so was von egal, ob Eintragung oder nicht...


    Kannst sie 10 x eingetragen haben, das nutzt Dir nix, da die Eintragung nicht den Tatbestand "heilt", dass die Anlage im Straßenverkehr mit geöffneter Klappe und überschreiten der Grenzwerte zu laut ist.


    Da gibt es keine "amliche" Absegnung. Wenn die Rennleitung ein wenig Ahnung und Bock hat, dann bist Du eben fällig.


    No risk - no fun.

  • Das kann ja eigentlich nicht sein. Wenn Sie den eingetragen ist muss Sie ja die Bedingungen erfüllt haben. :whistling: ,

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  • Nop, Irrglaube.


    Das "Gefälligkeitsgutachten, geflissentliches Übersehen, nicht Kennen der aktuellen Rechtsnorm" was auch immer heilt nicht den Tatbestand, dass das Fahrzeug gegen aktuelle Gesetze, Vorordnungen, Normen verstößt und dadurch ggf. keine Betriebserlaubnis mehr hat.



    Die Anlage war z.B. vor 1,5 Jahren legal, verstößt jetzt gegen aktuelle Rechtsprechung. Es ist Deine Aufgabe zu gewährleisten, dass das Fahrzeug die Gesezte und Vorschriften einhält. Du handels fahrlässig. Also Anlage nicht mehr legal, fahren ohne Betriebserlaubnis.


    Die neue Anlage ist aktuell nicht legal, der TÜV stellt Dir aus Gefälligkeit, Unwissenheit ein Gutachten, TÜV, was auch immer aus. Ganz böse, jetzt liegt ggf. nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz vor.


    So oder so, den Tatbestand möchtest Du bestimmt nicht mit der Polizei diskutieren.

  • Genau, wenn ich weiß, oder so blöd tue als ob ich nicht wisse, muss dem Nutzer doch klar sein das er dran ist.


    btw. wenn wirklich BMW Händler/ Service Partner die Anlage einbauen, hier: 1.Beitrag: ( auch mit Vermerkt nicht mehr legal u.o.ä. ) spielen die mit Ihrem Händler / Service Vertrag.
    Spätestens beim Service bzw. übertragen der Fahrzeugdaten müsste in München die Klingel angehen.

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  • Es nervt ...


    Ich habe Anno 2016 meinen Cooper S mit dem damals legal angebotenen Zubehör "JCW-Tuningkit - Leistungssteigerung und Klappenanlage" gekauft.
    Das Neufahrzeug wurde mir vom BMW/Mini-Händler mit diesem natürlich ordungsgemäß eingetragenen Zubehör ausgeliefert.


    Somit erwarte ich, dass ich damit keine Schwierigkeiten bei einer Kontrolle habe. Vorausgesetzt natürlich, ich fahre mit geschlossener Klappe.


    Und erwischt man mich mal mit offener Klappe, dann sollte höchstens ein Bussgeld fällig sein, nicht aber ein Aus- oder Rückbau der Anlage. Denn diese wurde ja so wie sie ist, eingetragen. Und diese EIntragung war kein Gefälligkeitsgutachten, schließlich handelte es sich um ein offizielles Zubehörteil von BMW/Mini, welches mit Sicherheit nicht jedesmal von einem gut gelaunten TÜV-Prüfer abgenickt wurde.

  • Es nervt ...


    Ich habe Anno 2016 meinen Cooper S mit dem damals legal angebotenen Zubehör "JCW-Tuningkit - Leistungssteigerung und Klappenanlage" gekauft.
    Das Neufahrzeug wurde mir vom BMW/Mini-Händler mit diesem natürlich ordungsgemäß eingetragenen Zubehör ausgeliefert.


    Somit erwarte ich, dass ich damit keine Schwierigkeiten bei einer Kontrolle habe. Vorausgesetzt natürlich, ich fahre mit geschlossener Klappe.


    blöd wen sich die Gesetzeslage ändert. Ich vermute ein mal das Diesel Fahrer die Fahrverbote auch nicht sooooo geil finden.

  • Ich möchte nicht wissen wieviel Diesel Fahrer verbotener weise durch die Fahrverbote rauschen. :whistling::sleeping: .

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