Hab mal ne Frage bezüglich Unterhalt für den SE?
Hab jetzt von nem Kumpel erfahren das er für sein Smart EQ Cabrio Bj 2/2020 Steuern zahlen muss und nich gerade wenig. So das dieserIn der Steuer teurer kommt als der Benziner.
Ist es beim SE genauso?
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Nein, seit 2011 sind Elektrofahrzeuge 10 Jahre steuerfrei.
Danach geht es nach Gewicht, ist aber bei Nem Smart oder Mini rund um 100€ um Jahr.
entweder hat dein Kumpel mal so einiges falsch verstanden, oder er hat das ‚E‘ im Kennzeichen nicht bei der Zulassung angegeben. Ich könnte mit vorstellen, dass es da vielleicht Einschränkungen gibt.
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Hab mal ne Frage bezüglich Unterhalt für den SE?
Hab jetzt von nem Kumpel erfahren das er für sein Smart EQ Cabrio Bj 2/2020 Steuern zahlen muss und nich gerade wenig. So das dieserIn der Steuer teurer kommt als der Benziner.
Ist es beim SE genauso?Ich glaube, dass er sich da nochmal erkundigen sollte oder nachfragen, denn: "Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 (§ 3d Abs. 1 KraftStG)"
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Nein, seit 2011 sind Elektrofahrzeuge 10 Jahre steuerfrei.
Danach geht es nach Gewicht, ist aber bei Nem Smart oder Mini rund um 100€ um Jahr.
entweder hat dein Kumpel mal so einiges falsch verstanden, oder er hat das ‚E‘ im Kennzeichen nicht bei der Zulassung angegeben. Ich könnte mit vorstellen, dass es da vielleicht Einschränkungen gibt.
Wenn man nicht mit E im Kennzeichen anmeldet hat dadurch keine Nachteile, außer, dass man halt einige Vorteile (Parken, Busspur o.ä.) nicht nutzen kann.
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Alles klar danke für die Info
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....hat dadurch keine Nachteile, außer, dass man halt einige Vorteile (Parken, Busspur o.ä.) nicht nutzen kann.hä???
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hä???
Ich meinte, dass man nicht bestraft wird, wenn man kein E Kennzeichen hat (man muss also keine zusätzliche Steuer o.ä. zahlen), man kann nur eben in einigen Städten bestimmte Vorteile des E-Kennzeichen nicht nutzen.
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Interessant in diesem Zusammenhang:
§39 Absatz 10 StVO
Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Abbildung KFZ mit Stecker] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach §9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.
image.jpeg
Diese Unterscheidung bewirkt, dass Elektrofahrzeuge, die nicht über ein E-Kennzeichen verfügen, auf einem nach EmoG gekennzeichneten Stellplatz (Sinnbild "KFZ mit Stecker") ordnungswidrig parken. Das mag absurd klingen, stellt aber die gegenwärtige Rechtslage dar. Diese vermeintliche Spitzfindigkeit wird in einigen Städten bereits in der Verkehrsüberwachung angewandt - sprich ohne E-Kennzeichen gibt es auf solchen Stellflächen auch für Elektrofahrzeuge ein Knöllchen - selbst wenn diese offensichtlich per Kabel an die Ladestation angeschlossen sind und geladen werden. -
Diese vermeintliche Spitzfindigkeit wird in einigen Städten bereits in der Verkehrsüberwachung angewandt - sprich ohne E-Kennzeichen gibt es auf solchen Stellflächen auch für Elektrofahrzeuge ein Knöllchen - selbst wenn diese offensichtlich per Kabel an die Ladestation angeschlossen sind und geladen werden.
Wie blöd ist das denn?
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Tja, die Bürokratie...
Es ist verrückt - und interessant – wie falsch offenbar beschildert wird:
http://www.vzkat.de/2018/Elekt…hrzeuge-Ladestationen.htm