bei 15mm echt keine Abdeckung mehr mit dem Serienrad?
Ich fahr die Federn mit den 19“ Felgen von MINI ebenfalls mit 15mm und bei mir schliesst es bündig ab.
bei 15mm echt keine Abdeckung mehr mit dem Serienrad?
Ich fahr die Federn mit den 19“ Felgen von MINI ebenfalls mit 15mm und bei mir schliesst es bündig ab.
Wie weit hast du das Streetcomfort runtergeschraubt?
Ich fahre einen Eibach ProKit Federnsatz auch mit 18Zoll Serienrad und 11mm Spurplatten vorne und 15mm hinten. Bei mir war die Radabdeckung an der Hinterachse mit den 15mm Platten schon nicht mehr gegeben, weshalb ich schon Flaps anbringen musste. 20mm wären also überhaupt nicht gegangen.
Innerhalb der TÜV Vorgaben. Jetzt nachdem sich das Fahrwerk gesetzt hat, habe ich vorne exakt die eingetragene TÜV Höhe - ich meine 345 oder 365mm -, Hinten ist er sogar ca. 1cm höher als eingetragen. Also mit dem Serienrad ist da definitiv noch Luft gewesen - zumindest in der senkrechten nach oben, wo auch der Abstand gemessen wird. Vorne ist es mit 15mm schon fast bündig gewesen.
Innerhalb der TÜV Vorgaben. Jetzt nachdem sich das Fahrwerk gesetzt hat, habe ich vorne exakt die eingetragene TÜV Höhe - ich meine 345 oder 365mm -, Hinten ist er sogar ca. 1cm höher als eingetragen. Also mit dem Serienrad ist da definitiv noch Luft gewesen - zumindest in der senkrechten nach oben, wo auch der Abstand gemessen wird. Vorne ist es mit 15mm schon fast bündig gewesen.
Das Problem liegt bei der 15mm Spurplatte (HA) nicht in der Senkrechten sondern an der Radabdeckung um 50° nach hinten.
Das ist eine ganz knappe Geschichte. Es kann gut sein, dass das 50% der Prüfer noch so Abnehmen aber eine 20mm Spurplatte sehe ich sehr kritisch.
Das Problem liegt bei der 15mm Spurplatte (HA) nicht in der Senkrechten sondern an der Radabdeckung um 50° nach hinten.Das ist eine ganz knappe Geschichte. Es kann gut sein, dass das 50% der Prüfer noch so Abnehmen aber eine 20mm Spurplatte sehe ich sehr kritisch.
Da gebe ich dir Recht, denn an der Stelle sieht das anders aus, denn da dürfte auch meiner relativ bündig gewesen sein
Hallo Minions,
bezüglich der Radabdeckung möchte ich mich hier doch kurz mal "einmischen" , da ich selbst grade erst
Spurplatten und Fredern hab eintragen lassen ( zwar an meinem 330E G20, spielt aber keine Rolle).
Spurplatten müssen nich unbedingt nach der neuen EG-Zulassung eingetragen werden, es besteht
weiterhin die Möglichkeit sie nach StVZO eintragen zu lassen, siehe hier....
Ich bin auf meinem F54 vorne 15mm und hinten 18mm pro Rad gefahren mit 30er Eibach Federn und 19" Orginalfelgen.
Genau diese Spuplatten habe ich auf den 3er übernommen, wieder incl 30er Eibach Federn, da ich schon nach dem ersten "anprobieren"
gesehen hatte das dass so nix wird an der Hinterachse nach EG hatte ich mit meinem Prüfer gesprochen und dieser hat mich freundlicherweise,
darauf hingewiesen und wie ihr seht schreibt Eibach es inzwischen dazu.
LG
Hellboy
Alles anzeigenHallo Minions,
bezüglich der Radabdeckung möchte ich mich hier doch kurz mal "einmischen" , da ich selbst grade erst
Spurplatten und Fredern hab eintragen lassen ( zwar an meinem 330E G20, spielt aber keine Rolle).
Spurplatten müssen nich unbedingt nach der neuen EG-Zulassung eingetragen werden, es besteht
weiterhin die Möglichkeit sie nach StVZO eintragen zu lassen, siehe hier....
Ich bin auf meinem F54 vorne 15mm und hinten 18mm pro Rad gefahren mit 30er Eibach Federn und 19" Orginalfelgen.
Genau diese Spuplatten habe ich auf den 3er übernommen, wieder incl 30er Eibach Federn, da ich schon nach dem ersten "anprobieren"
gesehen hatte das dass so nix wird an der Hinterachse nach EG hatte ich mit meinem Prüfer gesprochen und dieser hat mich freundlicherweise,
darauf hingewiesen und wie ihr seht schreibt Eibach es inzwischen dazu.
LG
Hellboy
Hi Hellboy,
da hast du Recht. Man kann auch nach nationaler Vorschrift die Radabdeckung eintragen aber nicht mit einer einfach §19(3) Änderungsabnahme, sondern dann nur noch mit einer §21 Einzelabnahme.
Letztendlich gibt es bei der Prüfungen/Abnahme kein bzw. kaum Unterschiede. Die Unterschiede sind nur formal-rechtlich.
Dein Mini entspricht einem genehmigten EG Typ mit entsprechender EG-Typgenehmigungsnummer(Betriebserlaubnis) z.b.: e1*2007/46*0371*20 (Steht im Fzg-Schein im Feld K)
Wenn die Radabdeckung nun nicht mit der Radabdeckung nach EG entspricht (30°nach vorn - 50° nach hinten) sondern die Radabdeckung nun "nur noch" den nationalen Vorschriften entspricht (Lauffläche des Reifens abgedeckt) , entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten EG-Typ aus deinem Fahrzeugschein. Somit hat das Fahrzeug auch streng genommen keine Betriebserlaubnis mehr und braucht nun eine nationale § 21 Einzelabnahme um eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
Kurz gesagt, es geht auch so wie du es gesagt hast es ist nur teurer
Hallo,
eine Einzelabnahme war es in meinem Fall sowieso, weil ja gleich die Federn, Spurplatten und beide Radsätze (Sommer Original, Winter Zubehör) eingetragen wurden und zu den Kosten kann ich nicht's sagen, sonst bekomm ich Ärger ?
(seit 20 Jahren Karosseriebauer bei BMW/Mini/Alpina und somit best Friend mit unseren Gutachtern ?).
Auf der Zulassungsstelle gab jedenfalls keine Probleme, Fzg.Schein erweitert und fertig.
Lg
Hellboy