Tieferlegung beim Leasingfahrzeug

  • An die Leasingexperten hier im Forum:
    mein Cooper wird diese Woche gebaut und ist mein erstes Leasingfahrzeug. Daher die Frage: wenn ich das Auto mit Eibachfedern (Teilegutachten) tieferlegen möchte, werde ich mir natürlich vorher die Genehmigung vom BMW-Händler bzw. BMW-Bank einholen. Wie sieht es aber aus, wenn ich den Kleinen wieder nach Leasingende abgebe? Muss zurückgerüstet werden, oder reicht es, die original Federn in den Kofferraum zu legen?
    Wollte das gerne mal im Vorfeld erfahren.
    Danke und Gruss aus dem Siegerland
    Axel

  • So wie das Fahrzeug beim Händler (Leasingübergabe abgeholt wird so muss es auch dem Leasinggeber zurückgegeben werden nach Ende der Leasingzeit)
    Langt also nicht nur die Originalfedern in den Kofferraum zu legen... ;)


    Micha

  • Ich habe von meinem Verkäufer die Auskunft bekommen, dass alle Zubehörteile die nachträglich angebaut werden, aber original Mini Teile sind, bei der Fahrzeugrückgabe kein Problem darstellen.
    Alles was keine Original Mini Teile sind, muss zurückgerüstet werden.

  • Leasingexperten hier im Forum


    Da ich nicht weiß, bei wem Du Leasing und Bestellung getätigt hast,
    ganz allgemein:
    Bzgl. der Änderung ist immer der Eigentümer zu informieren
    und muss sein Einverständnis geben (Eigentümer == Leasinggeber).
    :!: Damit hat der Händler Nichts zu tun :!: kann u.U. vermitteln.


    Die Rückgabe ist eine andere Sache. Willst Du da heute
    auf der sicheren Seite sein, sorgfältig überlegen,
    wer in x Monaten oder Jahren das Kfz zurücknehmen wird
    und wer Dir überhaupt eine Rechtssicherheit bieten kann.


    Im Zweifel kannst Du das heute noch gar nicht sagen.
    Ab und an kommt eine Insolvenz dazwischen oder man
    gibt aus anderen Gründen das Auto an anderer Stelle in Zahlung.


    Die Originalteile definitiv behalten.
    Diese gehören nämlich dem Eigentümer, siehe oben :)


    Wenn es blöd läuft, musst Du halt zurückrüsten.
    Sollte idR aber vorher zu klären sein und kein Problem geben.


    btw: Freigabe für Tuning Individualisierungen bei Leasing - Wie möglich und was muss man beachten?

  • habe beim BMW-Händler bestellt, dementsprechend auch bei BMW-Bank geleast und werde auch dort wieder das Fahrzeug abgeben. Da ich mich mit meinem Verkäufer sehr gut verstehe, werde ich dort mal nachfragen und mir seine Meinung und Ratschläge anhören.

  • die Tieferlegung muss doch in der Regel eingetragen werden, hierzu benötigt man den KFZ Brief, den hat aber nur der Inhaber, in dem Moment die Leasing. Eine Leasing wird einen Umbau mit Eintragung nicht genehmigen.

    60 Jahre Edition BRG, Cooper S, 5 Türer