mir wird einfach nicht klar, warum ich nicht Nachts mit einer von mir frei bestimmten Geschwindigkeit gefahren werden darf, wenn es doch geht.
Das ergibt sich aus §3 (1) S. 1 + 2 StVO: " Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. "
Die Sichtverhältnisse sind nachts üblicherweise so, dass die Sicht am Scheinwerferkegel endet und alles darüber hinaus ein Blindflug ist und da wird es selbst bei 130 km/h schon kritisch. Und dauerhaftes Fernlicht geht selbst in der tiefsten Nacht schlecht, weil ein paar Einzelne dadurch doch geblendet werden würden.
Streng genommen gibt es also bereits jetzt ein allgemeines Tempolimit nach Einbruch der Dunkelheit. Es wird nur nicht geahndet, wenn man dagegen verstößt.