Ganzjahresreifen auf dem MINI F56

  • Oh je ... mea culpa !

    Man sollte wichtige Dokumente gründlich und vor allem bis zum Ende lesen...


    Ich habe mir das COC Dokument noch einmal angeschaut und ganz am Ende steht unter "Punkt 52 Anmerkungen" eine Liste mit weiteren zugelassenen Rad- und Reifenkombinationen - unter anderem auch für 195/55 16 87 H M&S .. Dieser Geschwindigkeits-Index H für Winterreifen und Ganzjahresreifen schaut doch schon viel besser für den Mini One aus...


    Sorry für die Verwirrung, das war mein Fehler!

    - F56 Mini One Blackyard Autom. in Melting Silver Bj. 02/2019

    - F56 Mini One (Chili) 6-Gang in Moonwalk Grey Bj. 05/2019

  • ... zusätzlich habe ich einen Spezialisten gefragt, einen leitenden Fahrwerks-Entwickler eines großen OEMs, der vorher selbst in der Reifen-Entwicklung tätig war.


    Hier sein Feedback:


    " Hi,


    ja, für GJR gelten in D die gleichen Gesetze, wie für Winterreifen, so dass Du abweichende Indizes mit Aufkleber fahren darfst.

    Das ist hier aber gar nicht notwendig. Die Gesetzgebung wurde vor einigen Jahren angepasst, so dass nicht mehr der Eintrag im COC bindend ist, sondern nur ein ausreichender SpeedIndex montiert sein muss.

    In Deinem Fall mit 192 km/h Vmax reicht ein „H“-Reifen, den Du auch als Sommerreifen und als GJR ohne Aufkleber fahren kannst (über 210 km/h wird es etwas komplizierter, da auch die Traglast eine Rolle spielt). "

    - F56 Mini One Blackyard Autom. in Melting Silver Bj. 02/2019

    - F56 Mini One (Chili) 6-Gang in Moonwalk Grey Bj. 05/2019

  • Sorry für die Verwirrung, das war mein Fehler!

    es war mehr eine interessante Diskussion als ein Verwirrspiel. Das macht das Forum doch aus, dass man sich hier gegenseitig hilft :0009:

    Ich habe ja auch dazu gelernt, ich hatte nicht mitbekommen, dass sich die Bestimmungen für den Aufkleber geändert haben.


    Aber dann mit solcher GJ-/Winter Bereifung nicht nach Italien fahren, dort gelten hierzu andere Gesetze

    ich bin ja nicht der erfahrende Winterreisende, aber es kann doch nicht sein, dass derjenige, der von München über Salzburg nach Mailand (innerhalb der EU) fährt, sich mit seinen WR/GJR nach wechselnden Vorschriften richten muss. Winterreifenpflicht ja/nein/situationsabhängig kann ich verstehen, nicht aber unterschiedliche Definition WR als solche.
    Gibt es da ggf. eine Übersicht?

    Mein F55 Cooper - "Sterling" - wurde am 11.02.19 in Oxford gebaut, ist am 22.02. beim Händler eingetroffen und seit 05.03.19 glücklich bei mir.

  • Der ADAC hat die neue Situation zu Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen in den Sommermonaten in Italien in dem folgenden Artikel zusammengefasst:


    Winterreifenverbot Italien ab 16. Mai | ADAC Rechtsberatung
    Bestimmte Winterreifen dürfen in Italien in den Sommermonaten (ab 15. Mai) auch von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung nicht mehr gefahren werden.
    www.adac.de


    Zitat:

    " In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht."


    Das würde für den Mini One bedeuten, man braucht Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen mit Geschwindigkeits-Index W !

    Es sei denn, es gilt das, was im COC Dokument unter Punkt 52 aufgeführt ist. Dann wäre auch Index H okay. Aber wenn wirklich explizit nur in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geschaut wird, dann ist das ein Problem...

    - F56 Mini One Blackyard Autom. in Melting Silver Bj. 02/2019

    - F56 Mini One (Chili) 6-Gang in Moonwalk Grey Bj. 05/2019

  • Im europäischen Ausland wurde ich mir keine Sorgen machen.


    Im Heimatland zugelassene Fahrzeuge, die mit dort zugelassenen Umbauten/Veränderungen (Karosserie, Auspuff, Rad-/Reifenkombinationen usw) versehen worden sind, können hier nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Sie unterliegen nicht den hiesigen gesetzlichen Bestimmungen.


    Bei WR und Kettenpflicht gelten die örtlichen Vorgaben nur zum Vorhandensein.

    Greetings vom Max


    Dummheit ist ein weit verbreitetes Gut, das manche stolz wie ihr Allerheiligstes vor sich hertragen.

  • Im europäischen Ausland wurde ich mir keine Sorgen machen.


    Im Heimatland zugelassene Fahrzeuge, die mit dort zugelassenen Umbauten/Veränderungen (Karosserie, Auspuff, Rad-/Reifenkombinationen usw) versehen worden sind, können hier nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Sie unterliegen nicht den hiesigen gesetzlichen Bestimmungen.


    Bei WR und Kettenpflicht gelten die örtlichen Vorgaben nur zum Vorhandensein.

    Quelle? Warnwesten musst du auch nach örtlichen Regeln haben, interessiert die einen Scheiß wo du her kommst. Die Polizei am Wörthersee stellt auch getunte Autos aus DE sicher :)

  • Mit dem Fahrzeug verbundene bzw. verbaute Teile, die in den Papieren eingetragen sind, können nicht zu einem Strafverfahren in einem anderen Land führen.


    Die z.B. am Wörthersee herausgefischten Fahrzeuge waren darüberhinaus mit nicht EU-konformen Veränderungen z.B. extrem lauten Auspuffanlagen o.a. verändert. Ich war selber mehrfach dabei und habe es Miterlebt.


    Zusatsausstattungen wie z.B. Warnwesten, Alkotest u.ä. zu fordern liegt im Ermessen des jeweiligen Landes.

    Greetings vom Max


    Dummheit ist ein weit verbreitetes Gut, das manche stolz wie ihr Allerheiligstes vor sich hertragen.

  • Ich jedenfalls werde es lieber beachten und auch die italienischen Auflagen erfüllen. Eine mögliche angeordnete und kostspielige Umrüstung vor Ort in Italien möchte ich absolut vermeiden .. :)LG

    - beim Cabrio ist Fahren wichtiger als schnelles Ankommen -