Unverschuldeter Unfall - Leasingwagen - Richtige Vorgehensweise?


  • ...
    Der Gutachter empfahl mir noch, zuerst bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, ob die Reperatur "freigegeben" ist, um sich hinterher Ärger zu ersparen. ...

    Doch, das ist ganz wesentlich. Das wird die Werksatt aber sowieso automatisch machen. Der Schädiger bzw. dessen Versicherung hat das Recht, sich den Schaden anzusehen, u.U. einen eigenen Gutachter zu beauftragen, - bevor - daran irgendetwas verändert wird. Wird ohne grünes Licht repariert, könnte der Versicherer die Regulierung ablehnen.


    Und nicht vergessen, die Kosten des DEKRA-Gutachtens muss die Versicherung tragen. Das Mini-"Schadensmanagement" wird die Kosten wahrscheinlich von sich aus nicht geltend machen.


    Problem: Wenn Mini ein weiteres, eigenes Gutacten erstellen lässt, könnte der Versicherer mit Fug und Recht sagen, er bezahlt nur ein Gutachten. Ergo: Mini sollte sich mit dem DEKRA-Gutachten begnügen.

  • Hi,


    warum hast Du einen Termin bei der Dekra und gehst nicht gleich zum freundlichen?


    Gruß
    Michael

    Ich kann mich nur selbst wiederholen: Beim freundlichen wird Dir geholfen!
    Und mit der super Erklärung von @Hellboy85 sollten keine fragen mehr offen sein.

    PV 1: 36 * SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 * SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012 | Heizung: Ochsner GMLW 14 plus
    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen

  • Doch, das ist ganz wesentlich. Das wird die Werksatt aber sowieso automatisch machen.


    Wesentlich ja, definitiv!
    Automatisch sicher nicht, insbesondere
    wenn Teile des Prozesses außerhalb des
    normalen Ablaufes ablaufen...


    Und nicht vergessen, die Kosten des DEKRA-Gutachtens muss die Versicherung tragen. Das Mini-"Schadensmanagement" wird die Kosten wahrscheinlich von sich aus nicht geltend machen.


    Bei Service aus einer Hand, würde ich davon ausgehen.
    Je nach Schadenmanagement werden sogar evtl.
    Schmerzensgeld etc durch die Anwälte geltend gemacht.


    Problem: Wenn Mini ein weiteres, eigenes Gutacten erstellen lässt, könnte der Versicherer mit Fug und Recht sagen, er bezahlt nur ein Gutachten. Ergo: Mini sollte sich mit dem DEKRA-Gutachten begnügen.


    Wie immer, miteinander :0011: reden hilft.


    Ich empfehle in einem solchen Fall den Service aus einer Hand.
    Wird den geringsten Ärger geben und wenn,
    dann kann Derjenige die Schuld schwer von sich weisen ;)

  • ...

    Wie immer, miteinander :0011: reden hilft.


    Ich empfehle in einem solchen Fall den Service aus einer Hand.
    Wird den geringsten Ärger geben und wenn,
    dann kann Derjenige die Schuld schwer von sich weisen ;)


    Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Ich wollte dem Konzern die Beute nicht vorenthalten.


    Es wurde eben unabhängig vom "Schadensmanagement" bereits ein Gutachten erstellt, das bezahlt werden will. Es ist zu erwarten, dass der Konzern "seine" Gutachter und ggf. "seine" Anwälte einschalten will.


    Da besteht die Gefahr, dass das Kundengutachten unberücksichtigt bleibt. Es wäre ärgerlich, wenn der Unfall unverschuldet ist und am Ende doch Gutachterkosten hängen bleiben.


    Wenn das Mini-"Schadensmanagement" darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird, besteht dieses Risiko.

  • Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Ich wollte dem Konzern die Beute nicht vorenthalten.


    Konzern? Du meinst MINI?
    Meine Empfehlung "Service aus einer Hand"
    muss nicht zwangsläufig auf MINI hinauslaufen ;)
    Es gibt durchaus (gute) Alternativen...


    In jedem Fall würde ich einen "Mix" verhindern.


    Es wurde eben unabhängig vom "Schadensmanagement" bereits ein Gutachten erstellt, das bezahlt werden will. Es ist zu erwarten, dass der Konzern "seine" Gutachter und ggf. "seine" Anwälte einschalten will.


    Da besteht die Gefahr, dass das Kundengutachten unberücksichtigt bleibt. Es wäre ärgerlich, wenn der Unfall unverschuldet ist und am Ende doch Gutachterkosten hängen bleiben.


    Wenn das Mini-"Schadensmanagement" darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird, besteht dieses Risiko.


    Das stimmt natürlich, ein Risiko besteht immer und
    im konkreten Fall wurde sowieso schon (zu?) früh agiert.


    Deine Ausführungen waren sehr allgemein gehalten.
    In Bezug auf den konkreten Fall, gebe ich Dir 100% Recht.

  • Also ich rate grundsätzlich davon ab Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf zu nehmen, denn diese wird immer versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten und zwar in ihrem Interessen, nicht in deinem, z.Bsp. das sie dir einen Gutachter schicken, der dann natürlich im Sinne der Versicherung arbeitet.
    Ganz beliebt in solchen Fällen sind auch so genannte Partnerwerkstätten der Versicherung, an die sie dich dann verweisen wollen.


    Wie schon gesagt Auto beim freundlichen abgeben, RKÜ unterschreiben und fertig.


    Da du das Gutachten schon selbst erstellen lassen hast, wirst du dich auch selbst um die Erstattung der Kosten für selbiges kümmern müssen, denn du hast es ja in Auftrag gegeben und nicht das Autohaus.


    Grundsätzlich ist es heut zu Tage leider so, das die Versicherungen immer extremer versuchen Kosten zu sparen und dementsprechend viel einfach nicht bezahlen wollen, egal ob bei eigen Kunden oder, wie in deinem Fall, bei Fremdkunden.


    Ein Beispiel aus dem Werkstattalltag:


    Bei mir im Autohaus landen 85% der Aufträge bei denen eine Frontscheibe getauscht wurde, vor Gericht bzw sind die Anwälte länger damit beschäftigt.
    Und jetzt Achtung! der Grund dafür, ist die Umweltplakette!
    Es geht also um nicht einmal 6€ und trotzdem immer wieder das selbe Theater.


    Wir beschäftigen inzwischen 3 Anwaltskanzleien um der Masse an Versicherungsstreitigkeiten Herr zu werden.


    Also, wenn ihr nicht müsst, dann lasst das lieber das Autohaus machen und setzt euch nicht selbst mit der Versicherung auseinander.


    LG
    Chris

  • Also ich rate grundsätzlich davon ab Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf zu nehmen, denn diese wird immer versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten und zwar in ihrem Interessen, nicht in deinem, z.Bsp. das sie dir einen Gutachter schicken, der dann natürlich im Sinne der Versicherung arbeitet.
    ...


    ???
    Was machst du denn dann, wenn "dein" Gutachten zerschossen oder angezweifelt wird? Wenn das Auto repariert ist, sind die Beweise vereitelt. Für einen denkbaren Rechtsstreit sind das die allerschlechtesten Voraussetzungen.


    Dem gegnerischen Versicherer den Schaden vorzuenthalten und so ggf. den Gegenbeweis unmöglich zu machen ist m.E. ein ganz schlechter Rat der böse ins Auge gehen kann. Vorsätzliche Beweisvereitelung wie gesagt. Der oben erwähnte Rat des DEKRA-Gutachters war ein guter Rat.


    Selbstverständlich können die Kosten des DEKRA-Gutachtens erstattet verlangt werden. Eben dieses Gutachten muss halt das "Schadensmangement" zugrunde legen. Und nicht unnötig ein weiteres Gutachten beauftragen.

  • Dem gegnerischen Versicherer den Schaden vorzuenthalten und so ggf. den Gegenbeweis unmöglich zu machen ist m.E. ein ganz schlechter Rat der böse ins Auge gehen kann.

    Warum soll ich etwas mit der gegnerischen Versicherung machen?
    Darum hat sich der Unfallgegner zu kümmern.


    Wenn der den Schaden dort nicht benennt ...


    Ich habe bisher immer Abtretungen via Autohaus gemacht (respektive die Firma bei der ich angestellt war).
    Falls es "Unstimmigkeiten" gegeben haben sollte, so habe ich nie etwas davon mitbekommen.


    Und so sollte es sein.

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    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen

  • ???
    Was machst du denn dann, wenn "dein" Gutachten zerschossen oder angezweifelt wird? Wenn das Auto repariert ist, sind die Beweise vereitelt. Für einen denkbaren Rechtsstreit sind das die allerschlechtesten Voraussetzungen.


    Dem gegnerischen Versicherer den Schaden vorzuenthalten und so ggf. den Gegenbeweis unmöglich zu machen ist m.E. ein ganz schlechter Rat der böse ins Auge gehen kann. Vorsätzliche Beweisvereitelung wie gesagt. Der oben erwähnte Rat des DEKRA-Gutachters war ein guter Rat.

    Ich hab ja auch nichts davon geschrieben der gegnerischen Versicherung etwas vorzuenthalten, sondern lediglich davon abgeraten selbst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf zu nehmen.


    Das Autohaus nimmt selbstverständlich Kontakt auf, denn die wollen ja auch ihr Geld.
    Wie gesagt Abtretung/RKÜ unterschreiben, fertig.


    Bei Streitigkeiten muss dann der Gutachter erklären warum, wieso, weshalb er das Gutachten so erstellt hat.
    Selbst dann musst du dich also nicht mit der Versicherung auseinander setzten.


    Übrigens kommt es bei Haftpflichtschäden nur bei 1 von 1000 Schäden vor das ein Gutachten angezweifelt wird, anders ist die Sache bei Kostenvoranschlägen vom Autohaus, aber das ist dann auch wieder ein anderes Thema :-).

    Selbstverständlich können die Kosten des DEKRA-Gutachtens erstattet verlangt werden. Eben dieses Gutachten muss halt das "Schadensmangement" zugrunde legen. Und nicht unnötig ein weiteres Gutachten beauftragen.

    Stimmt die Kosten müssen erstattet werden, hat ja auch niemand bestritten ;-).


    Aber die Kosten kann nur der Auftraggeber einfordern, daher muss er das dann selbst übernehmen, das kann das Autohaus, in dem Fall, nicht übernehmen.
    Wenn das Autohaus das Gutachten in Auftrag gibt, kann es auch die Kosten einfordern, sonst nicht.


    Das Autohaus wird auch kein zweites Gutachten in Auftrag geben, wenn schon eines gemacht worden ist.
    Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Schadenserweiterungen kommen wird das Autohaus den Gutachter (hier die DEKRA) kontaktieren und das mit ihm besprechen bzw das Gutachten erweitern lassen.


    LG
    Chris