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Der Gutachter empfahl mir noch, zuerst bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, ob die Reperatur "freigegeben" ist, um sich hinterher Ärger zu ersparen. ...
Doch, das ist ganz wesentlich. Das wird die Werksatt aber sowieso automatisch machen. Der Schädiger bzw. dessen Versicherung hat das Recht, sich den Schaden anzusehen, u.U. einen eigenen Gutachter zu beauftragen, - bevor - daran irgendetwas verändert wird. Wird ohne grünes Licht repariert, könnte der Versicherer die Regulierung ablehnen.
Und nicht vergessen, die Kosten des DEKRA-Gutachtens muss die Versicherung tragen. Das Mini-"Schadensmanagement" wird die Kosten wahrscheinlich von sich aus nicht geltend machen.
Problem: Wenn Mini ein weiteres, eigenes Gutacten erstellen lässt, könnte der Versicherer mit Fug und Recht sagen, er bezahlt nur ein Gutachten. Ergo: Mini sollte sich mit dem DEKRA-Gutachten begnügen.