Tagfahrlicht hinten

  • Ähm ja, erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 m. Dann bin ich auf der Landstraße aber schon sehr dicht am Vorausfahrenden dran. Anders gesagt: Bei diesigen Wetter in dieser Region sieht man aber auch die nicht, die 200 m entfernt sind und kein Licht eingeschaltet haben.
    Licht- und Blinkmuffel gibt es zur Genüge, darum würde ich persönlich eben Tagfahrlicht vorne und hinten gut finden, um für andere eher zu sehen zu sein.

    bin da voll deiner meinung britt @Pastis


    und zur NSL: 50m sicht und nur 50kmh bitte

    Ich habe kein Grund das zu sagen, ich hab auch keinen Anhaltspunkt das zu sagen, aber ich sage es einfach mal:
    Es gibt Momente im Leben, da muss man einfach seine Meinung sagen, ohne zu wissen worum es eigtl geht :0016::0009:

  • Ist legitim, der Wunsch :)


    BTW: gefunden...
    https://www.adac.de/infotestra…308404&SourcePageId=47766


    Ich bin mir nach wie vor nicht sicher,
    ob das wirklich legal wäre/ist:


    4F9BB752-B323-43C5-9D0C-A8BE33DE4953.jpeg


    Quelle:
    https://www.hella.com/hella-co…n_Broschuere_HELLA_DE.pdf


    Zitat:
    „Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.“


    BTW: Das Abblendlicht muss gemäß §17 StVO
    während der Dämmerung, bei Dunkelheit und
    wenn die Sicht es erfordert, angeschaltet werden.


  • Licht- und Blinkmuffel gibt es zur Genüge, darum würde ich persönlich eben Tagfahrlicht vorne und hinten gut finden, um für andere eher zu sehen zu sein.


    Genau darum geht es mir. Ich möchte gesehen werden, auch - oder vielleicht gerade - auch, wenn einer von hinten kommt. Gerade bei dem Beispiel Nebel auf der Autobahn: da bringt mir das Abblendlicht keine Vorteile, da dort ja nicht das Problem ist, dass es zu dunkel ist (sonst hätte der MINI bei eingeschalteter Lichtautomatik auch das Licht sowieso schon angemacht), sondern, dass es echt hilft, wenn die Fahrzeuge hinten auch noch ihre "Positionslämpchen" an haben. Und das gilt auch schon bei Sichtweiten um die 100-150m, bei denen man immerhin noch 100 fahren kann (und dann von irgendwelchen Deppen mit 190 und eingeschalteter Nebelschlussleuchte überholt wird - kein Motiv als einen Albtraum, sondern erst über Weihnachten so passiert...).

  • So, da hier noch ein "ich-probiere-es-mal-und-berichte-dann" offen war. Wenn man in der App "BimmerCode" nur das innere hintere Rücklicht beim Tagfahrlicht aktiviert war es bei meinem F56 mit LED und UJ-Rücklichtern bereits aktiv. Bei der Codierung noch zusätzlich die äußeren hinteren Rücklichter zu aktivieren hat keine Veränderung mehr gebracht. Der aufmerksame Leser wird feststellen, dass ich nicht jede Mögliche Kombination getestet habe, aber ich glaube, dass man auch so sagen kann, dass bei der oben genannten Ausstattung keine Unterscheidung zwischen "innen" und "außen" beim Rücklicht gemacht wird.


    Bei Tagfahrlicht ist der Wagen nun von hinten und vorne gut erkennbar - Mission erfüllt, Eigner zufrieden.

  • Noch einen kleinen Nachtrag - wusste ich bis eben nicht, daher verkaufe ich das hier mal als neue Erkenntnis: Wenn das Rücklicht als Tagfahrlicht an ist (also ohne Abblendlicht) leuchtet es weniger hell, als im "normalen" Licht-Modus. Sobald es also so dunkel ist, dass die Lichtautomatik das Abblendlicht einschaltet wird es hinten auch noch ein wenig heller. Damit bleibt es im Nebel weiter sinnvoll tatsächlich das Licht manuell einzuschalten.