Hallo Community,
ich weiß ich bin nicht der erste der dieses Thema anspricht, jedoch sind die Meinungen so gemischt, dass ich das Thema gerne nochmal ansprechen würde. Es heißt ja, dass bei Modellen bis 2017 die JCW Klappenauspuffanlage legal montierbar ist und zudem eintragungsfrei ist. Dass eine geöffnete Klappe nach straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist, ist bekannt. Nur hab ich schon des öfteren von neuen Regulierungen bzgl. Klappenauspuffanlagen gehört und manuell steuerbare Klappenauspuffanlagen komplett verboten werden/sind. Mich würde interessieren, wie der TÜV reagiert wenn man mit dieser orignal JCW Klappenauspuff Anlage vorfährt, jedoch nichts eingetragen ist und zusätzlich von neuen Regulierungen gesprochen wird?
Würde mich freuen wenn jemand fundierte Infos oder von eigenen Erfahrungen berichten kann!